Gutverdienende Spitzenpolitiker von Union und SPD haben sich am 19. Juni auf Regelungen für den Niedriglohnbereich geeinigt. So sollen beispielsweise Friseure in Ostdeutschland für 3 Euro pro Stunde arbeiten. Wachleute dürfen im Bundesschnitt mit wenigstens 5 Euro rechnen, in Brandenburg mit 4,56 Euro. Mit den gefundenen Regelungen könne man Lohndumping verhindern, meint Bundeskanzlerin Angela Merkel. Anstelle eines flächendeckenden
gesetzlichen Mindestlohnes möchte die Regierungskoalition jene Wirtschaftszweige in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen, in denen der tarifvertragliche Organisationsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Laut Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) kommen dafür das Bewachungsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft, die
Zeitarbeit und die Postdienste in Frage. Damit gelten die Tarifverträge mit ihren Niedriglöhnen auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber. Die Fleischverarbeitenden Industrie, die Land- und Forstwirtschaft und der Erwerbsgartenbau sollen nicht in das Entsendegesetz aufgenommen werden.