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Scheidung ohne Versorgungsausgleich
Ursula Töpfer bekommt klägliche 550 Euro Rente im Monat. "Ich habe keinerlei Anspruch auf Versorgungsleistungen", klagt die Seniorin. Sie und Tausende andere Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, fühlen sich von der Politik im Stich gelassen: Sie haben aus familiären Gründen weniger verdient als ihre Männer, hatten aber keine Möglichkeit, die Rentenansprüche ihrer geschiedenen Partner zu übernehmen. Im Gegensatz zu Geschiedenen im Westen, wo der sogenannte Versorgungsausgleich 1977 eingeführt wurde, erhalten sie keinen Ausgleich ihrer Rentenansprüche.
Rund 2000 Menschen demonstrierten in Braunschweig für höhere Renten
Für Jürgen Neumann ist die Situation als Rentner einfach unbefriedigend. Niemals hätte er sich vorstellen können, jeden Euro fünf Mal umdrehen zu müsse, sagt er. Um seine und die Lage von 20 Millionen anderen Rentnern in Deutschland zu verbessern, ist er am 28. April dem Aufruf zu einer Protestaktion in Braunschweig gefolgt. Gekommen sind nach Angaben der Initiative "Rentner machen mobil" rund 2000 Menschen. Bei einer Andacht im Dom und einer anschließenden Kundgebung auf dem Burgplatz machen sie ihrem Ärger Luft. "Ich vermisse die Gerechtigkeit", sagt Neumann. Das Geld zu sparen sei ja da, es wandere nur in die falschen Töpfe.
Schreiner fordert Renten-Beitrag von Reichen
Die Reichen sollen nach einer Forderung des SPD-Linken Ottmar Schreiner mehr in die Rentenkassen einzahlen. Der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), plädiert dafür, dass alle - auch Selbstständige - Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze solle bei gleichzeitiger Deckelung der Rentenhöhe abgeschafft werden. "Man braucht einen neuen sozialen Ausgleich", sagte Schreiner der "Passauer Neuen Presse". In der Schweiz werde dies bereits praktiziert. "Der Sozialausgleich ist weitaus größer als hierzulande. Was in der Schweiz möglich ist, muss auch für Deutschland möglich gemacht werden", sagte Schreiner.
Karlsruhe billigt erhöhte Beitragslast für Rentner
Die seit 2004 geltende Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Gesetzesänderung sei als Teil eines Maßnahmekatalogs zur Erhaltung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Arbeitgeber gegen Rentenerhöhung - Bevölkerungsmehrheit dafür
Die Arbeitgeber wenden sich gegen die von der Bundesregierung geplante - unter-inflationäre - Rentenerhöhungen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der CDU-Wirtschaftsrat äußerten am sagten am 26. März, dass die Rentenbeiträge in den nächsten Jahren wegen der neuen Regierungspläne möglicherweise nicht gesenkt werden könnten. Die Mehrheit der Deutschen begrüßt hingegen das Vorhaben der Koalition, den Kürzungsfaktor für die Renten 2008 und 2009 auszusetzen. Dadurch steigen die Renten zum 1. Juli um 1,1 Prozent. Die Inflationsrate liegt deutlich darüber. Die Linkspartei sprach von einem Griff in die "Trickkiste", weil nach der Bundestagswahl wegen des nur ausgesetzten "Riester-Faktors" mit kräftigen Rentenkürzungen zu rechnen sei.
CDU-Abgeordneter Spahn gegen Rentenerhöhung
Der CDU-Abgeordnete Jens Spahn wendet sich gegen den Plan der Bundesregierung, die Renten um 1,1 Prozent zu erhöhen und dafür die gesetzliche Rentenformel zu ändern. Spahn kündigte in der Düsseldorfer "Rheinischen Post" an, diesem Gesetz im Bundestag nicht zuzustimmen. Auch bei anderen Unions-Abgeordneten gebe es "großen Ärger", behauptet Spahn. Von den Rentnern sei kein Dank zu erwarten, fürchtet der CDU-Abgeordnete. Vor dem Hintergrund, dass die geplante Rentenerhöhung weit unter der Inflationsrate liegt, sagte Spahn: "Alle sagen nur, das sei viel zu wenig. Und den Wettbewerb mit der Linkspartei, wer den Rentnern am meisten verspricht, können wir ohnehin nicht gewinnen", sagte Spahn.
Erhöhung von 40 auf 42 Wochenstunden in Bayern verfassungsgemäß
Landesbeamten darf grundsätzlich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden abverlangt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter billigten in einem am 19. Februar veröffentlichten Beschluss die seit September 2004 geltende Arbeitszeitverlängerung für Beamte in Bayern von 40 auf 42 Wochenstunden. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit verletze der Freistaat Bayern als Dienstherr nicht die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. "Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht aus", so das Gericht.
Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004
Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".
Renten sollen nominal um 0,6 Prozent steigen
Nach drei Nullrunden in den vergangenen Jahren sollen die 20 Millionen Rentner möglicherweise zum 1. Juli 2007 mit einer leichten Erhöhung ihrer Ruhegelder um etwa 0,6 Prozent rechnen können. Bereits 2008 und 2009 sollen die Renten nach heutigem Stand aber erneut stagnieren, schreibt das Düsseldorfer "Handelsblatt" unter Berufung auf offizielle Schätzung der Rentenversicherungen und der Bundesregierung. Unter Berücksichtigung der Inflation müssen die Rentnerinnen und Rentner demnach auch weiterhin mit ständigen Verlusten an Kaufkraft rechnen. Linksfraktionschef Oskar Lafontaine kritisiert, dass sowohl die Rentner also auch die Arbeitnehmer nicht mehr "am wachsenden Wohlstand" beteiligt werden würden. Die Entwicklung der Renten sei vom Wirtschaftswachstum und von der Produktivitätsentwicklung abgekoppelt worden.
Raffelhüschen und Miegel unterstützen höheres Renteneintrittsalter
Der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen und der Bonner Sozialforscher Meinhard Miegel unterstützen die Überlegungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), das gesetzliche Renteneintrittsalter sogar noch über die Grenze von 67 Jahren hinaus zu verschieben. Aus heutiger Sicht sei die Rente mit 67 zwar "das vernünftige Maß", sagte Raffelhüschen der "Rheinischen Post". Wenn aber die Lebenserwartung stärker steige als erwartet, "dann sollten wir nochmal über die Rente mit 68 nachdenken". Die Gewerkschaften liegen laut Miegel "richtig mit ihrer Feststellung, dass dies für viele Menschen eine verkappte Rentenkürzung ist". Aber anders gehe es nicht.
Wend will Witwenrente kürzen und beitragsfreie Mitversicherung abschaffen
Die milliardenschwere Umverteilungspolitik der Bundesregierung geht weiter: Künftige Witwen sollen nach dem Willen des SPD-Politikers Rainer Wend weniger Witwenrente erhalten. Die Kürzung solle für junge Jahrgänge ab einem bestimmten Stichtag gelten, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wend, in der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Von der Kürzungen wären mehrere Millionen ältere Frauen betroffen: Dem Blatt zufolge beziehen nach Angaben der Rentenkasse 5.021.671 Frauen eine Witwenrente. Von ihnen haben 1.434.457 (29 Prozent) daneben keine eigene Rente. Für die Witwenrenten fließen derzeit rund 34 Milliarden Euro an bezahlten Versicherungsbeiträgen an die Bevölkerung zurück. Wend forderte außerdem, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehefrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen. Von dieser Maßnahme wären Millionen Frauen aller Altersgruppen betroffen: Die Zahl der beitragsfrei mitversicherten Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt laut Gesundheitsministerium rund 5,6 Millionen.
Lafontaine und Müntefering diskutieren über die Rente
Die Opposition hat die geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Bundestag scharf kritisiert. Links-Fraktionschef Oskar Lafontaine sagte am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde des Parlaments, längere Lebensarbeitszeiten seien "schlicht schwachsinnig". "In unserem Land suchen 5 Millionen Menschen Arbeit." Aber die einzige Antwort, die die Bundesregierung gebe, sei, dass diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben länger arbeiten müssten. Sozialminister Franz Müntefering (SPD) sagte in seinen Redebeitrag, "wir wollen mehr Arbeit für diejenigen, die 50, 55 und älter sind". Auf den Zwischenruf seitens der Linkspartei "Wie denn?" gab der Minister die Antwort: "Wir bereiten uns darauf vor, dafür zu sorgen, dass die 50-, die 55- und die 60-Jährigen in dieser Gesellschaft wieder eine Chance haben." Außerdem sagte Müntefering, man werde "diese Debatte in diesem Jahr 2006 zu führen und im Verlauf des Jahres Entscheidungen zu treffen haben".
Die neue "Deutsche Rentenversicherung"
Zum 1. Oktober schließen sich alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zur "Deutschen Rentenversicherung" zusammen. Nach der Organisationsreform wird es nur noch zwei Träger auf Bundesebene geben. Der VDR fusioniert mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur "Deutschen Rentenversicherung Bund", außerdem schließen sich Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt zur "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" zusammen. Die Gesetzesgrundlage für die Fusion war am 5. November 2004 vom Bundesrat verabschiedet worden.
Bundesverfassungsgericht billigt Kürzung der Beamtenpensionen
Die von der Bundesregierung veranlasste Kürzung der Beamtenpensionen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen eine seit 2002 geltende Neuregelung zurück, die eine schrittweise Absenkung des Pensionsniveaus von 75 auf 71,75 Prozent der früheren Besoldung vorsieht. Diese Reduzierung über einen Zeitraum von sieben Jahren sei "im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt".
Schröders Appell nach der Beseitigung des Kündigungsschutzes für Ältere
Bundeskanzler Gerhard Schröder appellierte in seiner Regierungserklärung am Donnerstag an die Unternehmen, ältere Personen nach dem erfolgten Wegfall des Kündigungsschutzes einzustellen, und an die Medien, diesen Aufruf zu verbreiten. "Ich wäre ja sehr dankbar", so der Bundeskanzler, wenn mit "großen Schlagzeilen darauf hingewiesen würde". Schröder erläuterte, dass der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer beseitigt worden ist: "Für Personen ab 50 Jahren existiert so gut wie kein Kündigungsschutz, denn für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit, sie befristet einzustellen. Für Personen ab dem 52. Lebensjahr gibt es keine gesetzlichen Regelungen mehr in Bezug auf befristete Einstellung. Sie können also unabhängig von den Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse jederzeit eingestellt und entlassen werden, da ein Kündigungsschutz für diese Personengruppe nicht mehr existiert."
Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß
Die rund 20 Millionen deutschen Rentner bekommen für das Jahr 2000 keine Nachzahlungen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwochabend, dass die Anpassung der Renten gemäß der Inflationsrate rechtmäßig gewesen ist. Der 4. Senat wies damit die Revision eines Rentners zurück. Er hatte dagegen geklagt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach der Preissteigerungsrate und nicht wie bisher nach der allgemeinen Nettolohnentwicklung berechnet worden war. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger keine höhere Rentenanpassung zugestanden habe als die gesetzlich vorgegebene. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) kritisierte das Urteil als "Sanktionierung politischer Rentenwillkür".
Zahlreiche Gesetzesänderungen treten in Kraft
Zum 1. Juli treten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Die Renten steigen in den alten Bundesländern um 2,16 Prozentund in den neuen Bundesländern um 2,89 Prozent. Für eine Standardrente, der 45 Jahre Versicherungsjahre mit Durchschnittverdienst zugrunde liegen, bedeutet dies ein Plus auf 1.164 Euro im Westen und 1.022 Euro im Osten.