Die Karlsruher Richter verwarfen eine Verfassungsbeschwerde von sechs Rentnern, die sich gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Mai 2006 gewandt hatten. Dieses hatte ebenfalls die Regelung im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt.
Versicherungspflichtige Beschäftigte und Rentner zahlen ihre Krankenkassenbeiträge nicht nur aus dem Arbeitsentgelt beziehungsweise aus der gesetzlichen Rente. Berücksichtigt werden auch "den Renten vergleichbaren Einnahmen". Dazu zählen die Betriebsrenten - sogenannte "Versorgungsbezüge".
Bis zum 31. Dezember 2003 musste aus diesen Versorgungsbezügen nur der halbe Beitragssatz an die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Seit 1. Januar 2004 sind Renten aus betrieblicher Altersversorgung in voller Höhe beitragspflichtig. Für die gesetzliche Rente gilt, dass weiter nur der halbe Beitragssatz gezahlt werden muss.
Die Neuregelung hatte für erheblichen Unmut gesorgt. Nach Auskunft des Sozialverbandes VdK sind bundesweit mehrere Millionen Rentner davon betroffen.
(AZ: 1 BvR 2137/06 - AZ: Beschluss vom 28. Februar 2008)