Naturschutznovelle
Was ist gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft?
Zudem verlangt der Entwurf die Vernetzung von Biotopen. Dazu müssen die Landwirte etwa Hecken und Feldraine, falls noch nicht vorhanden, neu anlegen. Wie viel der Landesfläche als Biotope ausgewiesen werden und wo die Vernetzungskorridore verlaufen sollen, obliegt ebenfalls den Ländern. Das Rahmengesetz des Bundes verlangt jedoch, mindestens zehn Prozent jeder Landesfläche für den Biotopverbund auszuweisen. Für die Ausweisung erhalten die Länder drei Jahre Zeit.
Ferner schreibt die Novelle den Erhalt der "natürlichen Bodenfruchtbarkeit" fest. Auf Bauern, die in Naturschutzgebieten Flächen etwa für einen Fuhrpark einrichteten, könnten damit erhebliche Änderungen zukommen. Weiter fordert das Gesetz den Aufbau und Erhalt so genannter naturnaher Wälder, in denen Kahlschlag verboten und die Ansiedlung heimischer Forstpflanzen geboten ist. Die Ansiedlung heimischer Tier- und Pflanzenarten wird auch oberstes Gesetz für die Fischerei. Ausnahmen sind bei Fischzuchten möglich. Strommasten müssen binnen acht Jahren so gesichert werden, dass Verletzungen von Vögeln durch Stromschlag ausgeschlossen werden.
Erstmals soll bundesweit auch das Verbandsklagerecht eingeräumt werden. Dadurch erhalten Umwelt- und Kommunalverbände bei rechtzeitigem Einspruch während des Planungsverfahrens die Möglichkeit, gegen Änderungen in Naturschutzgebieten rechtlich vorzugehen.
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Am 30. Mai. 2001 unter:
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« Neues Gesetz: Richtgrößen statt Arzneibudgets
Information über europäische Badegewässer ab 31. Mai »
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