Naturschutznovelle

Was ist gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft?

Mit der Novelle des Naturschutzgesetzes wird für den Umgang mit Agrarflächen in Schutzgebieten erstmals die "gute fachliche Praxis" bundesweit festgeschrieben. Der aus dem Fachrecht entliehene Begriff umreißt die Anforderungen, mit denen Landwirte ihre in Naturschutzgebieten liegenden Acker-, Wald- und Fischereiflächen behandeln müssen. Eine genaue Festlegung, welche Arbeiten den Begriff bestimmen, legen die Länder fest. Die "gute fachliche Praxis" ist Grundlage der Novelle und insbesondere bei den Bauern umstritten.

Zudem verlangt der Entwurf die Vernetzung von Biotopen. Dazu müssen die Landwirte etwa Hecken und Feldraine, falls noch nicht vorhanden, neu anlegen. Wie viel der Landesfläche als Biotope ausgewiesen werden und wo die Vernetzungskorridore verlaufen sollen, obliegt ebenfalls den Ländern. Das Rahmengesetz des Bundes verlangt jedoch, mindestens zehn Prozent jeder Landesfläche für den Biotopverbund auszuweisen. Für die Ausweisung erhalten die Länder drei Jahre Zeit.

Ferner schreibt die Novelle den Erhalt der "natürlichen Bodenfruchtbarkeit" fest. Auf Bauern, die in Naturschutzgebieten Flächen etwa für einen Fuhrpark einrichteten, könnten damit erhebliche Änderungen zukommen. Weiter fordert das Gesetz den Aufbau und Erhalt so genannter naturnaher Wälder, in denen Kahlschlag verboten und die Ansiedlung heimischer Forstpflanzen geboten ist. Die Ansiedlung heimischer Tier- und Pflanzenarten wird auch oberstes Gesetz für die Fischerei. Ausnahmen sind bei Fischzuchten möglich. Strommasten müssen binnen acht Jahren so gesichert werden, dass Verletzungen von Vögeln durch Stromschlag ausgeschlossen werden.

Erstmals soll bundesweit auch das Verbandsklagerecht eingeräumt werden. Dadurch erhalten Umwelt- und Kommunalverbände bei rechtzeitigem Einspruch während des Planungsverfahrens die Möglichkeit, gegen Änderungen in Naturschutzgebieten rechtlich vorzugehen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!