Barrierefreiheit
Große Mehrheit im Bundestag für Gleichstellungsgesetz
Bundesarbeitsminister Walter Riester bezeichnete das neue Gleichstellungsgesetz als einen wichtigen Schritt zu mehr Selbstbestimmung Behinderter. Er freue sich über den breiten parlamentarischen Konsens. Erstmals würden nach der Grundgesetzänderung von 1994 die Rechte behinderter Menschen umfassend gesetzlich festgeschrieben.
Das Gleichstellungsgesetz soll den Betroffenen das Leben im Alltag erleichtern. Kernpunkt ist eine umfassende "Barrierefreiheit", womit die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen gemeint ist. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen. An der Erarbeitung des Gesetzes waren behinderte Menschen eingebunden.
Riester sagte, Ziel sei eine rasche Realisierung des "Bürgerrechts auf Teilhabe" Behinderter. Wie viele weitere Redner verwies er darauf, Menschen mit Behinderungen gehörten in die Mitte der Gesellschaft. Acht Prozent der deutschen Bevölkerung seien schwerbehindert. Riester hob vor allem die vorgesehenen Zielvereinbarungen hervor. Bei ihnen einigen sich Wirtschaftsunternehmen und Behindertenverbände vor Ort, wie und in welchen Zeiträumen Barrierefreiheit vor Ort realisiert wird. Darüber hinaus verwies er auf das Verbandsklagerecht für Behindertenverbände sowie die geplanten barrierefreien Zugänge zu Bundesbehörden und Gaststätten.
Unzufrieden äußerte sich der PDS-Abgeordnete Ilja Seifert, der selbst im Rollstuhl sitzt. Das Gesetz sei zu schwach ausgestaltet, wodurch es vermutlich nicht die angestrebte Wirkung entfalten werde. Zudem prangerte er an, dass im Gesetzgebungsverfahren die eigentlichen Verhinderer des Gesetzes aus der Wirtschaft mehr Gehör gefunden hätten als die Behindertenverbände mit ihren Anliegen. Seifert warnte die Länder dennoch davor, im Bundesrat das Gesetz scheitern zu lassen. Im Bundestag hätte jedoch mehr erreicht werden müssen", fügte er hinzu.
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Am 28. Feb. 2002 unter:
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