Stärkung von Minderheitenrechten

Bundesverfassungsgericht rügt Parteispenden-Untersuchungsausschuss

Die rot-grüne Mehrheit im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat in einigen Fällen zu Unrecht Anträge der Union abgelehnt und so gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Montag einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilweise Recht, die in der Ablehnung von 59 Beweisanträgen zu den SPD-Finanzen und der Verweigerung beschlossener Zeugenbefragungen eine Verletzung ihrer Minderheitenrechte in dem Ausschuss gesehen hatte.

Das Gericht entschied, dass die Vernehmung von Bundesfinanzminister Hans Eichel zu Unrecht abgelehnt wurde, die Anhörung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD) aber zu Recht nicht stattfand. In insgesamt vier Komplexen seien jedoch die Rechte der Ausschussminderheit durch die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt worden. Dies beziehe sich "auf die Vermögensbeteiligungen der SPD" und deren Nachweis im Rechenschaftsbericht, heißt es in dem 50-seitigen Urteil. Eichel muss nun mit einer baldigen Vorladung vor den Ausschuss rechnen.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die Vernehmung Schröders zum Leuna-Komplex in seiner Eigenschaft als früherer niedersächsischer Ministerpräsident "nicht ordnungsgemäß beantragt" worden sei. Die Begründung der rot-grünen Ausschussmehrheit für die Ablehnung der Vernehmung Eichels habe dagegen "nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen" entsprochen.

Die Verfassungsrichter betonten, es sei nicht darüber entschieden worden, dass die zu Unrecht abgelehnten Beweiserhebungen nachgeholt werden müssen. Dies werde der Ausschuss neu zu entscheiden haben (Az. 2 BvE 2/01).

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