Stärkung von Minderheitenrechten
Bundesverfassungsgericht rügt Parteispenden-Untersuchungsausschuss
Das Gericht entschied, dass die Vernehmung von Bundesfinanzminister Hans Eichel zu Unrecht abgelehnt wurde, die Anhörung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD) aber zu Recht nicht stattfand. In insgesamt vier Komplexen seien jedoch die Rechte der Ausschussminderheit durch die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt worden. Dies beziehe sich "auf die Vermögensbeteiligungen der SPD" und deren Nachweis im Rechenschaftsbericht, heißt es in dem 50-seitigen Urteil. Eichel muss nun mit einer baldigen Vorladung vor den Ausschuss rechnen.
Das Verfassungsgericht entschied, dass die Vernehmung Schröders zum Leuna-Komplex in seiner Eigenschaft als früherer niedersächsischer Ministerpräsident "nicht ordnungsgemäß beantragt" worden sei. Die Begründung der rot-grünen Ausschussmehrheit für die Ablehnung der Vernehmung Eichels habe dagegen "nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen" entsprochen.
Die Verfassungsrichter betonten, es sei nicht darüber entschieden worden, dass die zu Unrecht abgelehnten Beweiserhebungen nachgeholt werden müssen. Dies werde der Ausschuss neu zu entscheiden haben (Az. 2 BvE 2/01).
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Am 08. Apr. 2002 unter:
justizStichworte:
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