Jugendschutz
Verbraucherzentralen ziehen wegen "Camel"-Werbung vor Gericht
Die Werbung verstoße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Das Gesetz verbiete Tabakwerbung, die besonders dazu geeignet sei, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu verleiten. Zudem habe sich die Industrie selbst verpflichtet, für Zigaretten nicht mit Personen zu werben, die jünger als 30 Jahre zu sein scheinen. Im vorliegenden Fall hätten Umfragen des Berliner Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ergeben, das die Mehrheit der Jugendlichen die auf den Plakaten dargestellten Jugendlichen für jünger als 30 Jahre hielten.
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Am 25. Jul. 2002 unter:
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