Reaktion auf Portosenkung
vzbv kritisiert "Drohgebärden der Post gegenüber Verbrauchern"
In ihrem 5-Punkte-Programm hat die Post, um Einnahmeausfälle infolge der Portosenkung auszugleichen, unter anderem den Abbau von Arbeitsplätzen sowie die Reduzierung der Zahl der Filialen und Briefkästen als mögliche Maßnahmen zur Kostensenkung ins Auge gefasst. Darüber hinaus sollen bisher kostenfreie Produkte wie Nachsendung oder Lagerung kostenpflichtig werden. "Die Post sollte sich besser an den Interessen ihrer Kunden orientieren und sich um ihr Vertrauen kümmern, anstatt laut über die Einschränkung der Dienstleistungsqualität nachzudenken", so Patrick von Braunmühl. Dies schließe die Forderung nach einer spürbaren Absenkung des derzeitigen Briefportos ohne Einbußen in der Leistungsqualität ein. Nur so seien die Postkunden von der Qualität und Kundenfreundlichkeit der Leistungen der Post zu überzeugen. Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass es sich hier um eine Grundversorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dienstleistungen handele, für die zu Recht ein Mindestmaß an Umfang und Qualität gesetzlich festgelegt sei. Dies müsse auch in Zukunft so bleiben.
Verwundert zeigt sich der vzbv auch über die Ankündigung der Post, in den nicht regulierten Geschäftsbereichen bei der Einführung neuer Produkte "künftig wesentlicher aggressiver" und "auch gegen den Widerstand möglicher Interessengruppen" aufzutreten. "Natürlich ist jedem Unternehmen seine Firmenphilosophie unbenommen - die Post muss sich jedoch die Frage gefallen lassen, ob der scharfe Ton ihrer Ankündigungen angemessen ist", so von Braunmühl. Immerhin sei die Post im Bereich des Briefmonopols durch die Verlängerung der Exklusivlizenz vor Wettbewerbern geschützt und hätte bisher aufgrund eines vergleichsweise hohen Briefportos kräftige Gewinne eingefahren. Zudem habe die Post als marktbeherrschendes Unternehmen eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Kunden.
Der vzbv fordert die Bundesregierung als größter Anteilseigner der Post AG auf, zu den Ankündigungen der Post Stellung zu beziehen. Schließlich bliebe die Umsetzung der unpopulären Maßnahmen sicherlich auch im Wahlkampf nicht ohne Wirkung.
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Am 01. Aug. 2002 unter:
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« Handel reicht Massenklage gegen Dosenpfand ein
Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß »

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