Asylrecht
Zehn Jahre Grundgesetzänderung gegen Flüchtlinge
Bei den Verhandlungen um die europäischen Asyl-Richtlinien trete Deutschland als schärfster Bremser auf. Deutschland verweigere so lange seine Zustimmung bis die Standards dem deutschen Niveau angepasst sind. Innenminister Otto Schily setze ohne Rücksicht auf Verluste seine nationalstaatlich definierten Interessen durch, beklagt Pro Asyl.
Beispielsweise verhindert Schilys Veto derzeit, den Schutzanspruch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verankern, wenn dem Schutzsuchenden Folter durch einen nichtstaatlichen Akteur droht. Nicht zum ersten Mal verhindere die Politik der Bundesregierung, dass internationale Menschenrechtsstandards eingehalten werden. PRO ASYL kritisiert, dass insbesondere die damals eingeführte Drittstaatenregelung schwerwiegende Konsequenzen hat: Alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik sind seitdem als sichere Drittstaaten eingestuft. Die Flucht auf dem Landweg in die Bundesrepublik schließt eine Anerkennung als Asylberechtigter aus. Viele Flüchtlinge würden direkt an der Grenze zurückgeschoben, ohne dass ein Asylverfahren stattfindet. Die Drittstaatenregelung habe dazu geführt, dass immer mehr Flüchtlinge in die Arme von Menschenschmugglern und Schleusern getrieben werden.
Denn in Verbindung mit einer restriktiven Visapolitik hat die Drittstaatenregelung bewirkt, dass eine legale Einreise nach Deutschland für Flüchtlinge kaum mehr möglich ist. PRO ASYL ruft die verantwortlichen Politiker dazu auf, diese Zusammenhänge nicht länger zu ignorieren: Wer die menschenverachtenden Praktiken von Schleusern bekämpfen will, müsse Fluchtwege nach Europa offen halten.
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Am 01. Jul. 2003 unter:
politikStichworte:
« Steuerreform vorziehen, aber nicht zu Lasten der Schwachen
Im Projektkoffer der WestLB ticken weitere Umwelt-Zeitbomben »

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