Naturschutz
NABU präsentiert Eckpunkte zur Novelle des Bundeswaldgesetzes
Ein modernes Bundeswaldgesetz müsse dagegen die Förderung der naturnahen Waldwirtschaft als Bestandteil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum Leitbild haben, so Tschimpke. Dies sei zwingende Voraussetzung für die Entstehung multifunktionaler Wälder, die sowohl den ökonomischen Interessen der Waldbesitzer als auch den ökologischen Ansprüchen der Gesellschaft gerecht würden.
Die vom NABU geforderte Einführung einer guten fachlichen Praxis der naturnahen Waldwirtschaft sei untrennbar mit dem Verbot nicht nur des Kahlschlags, sondern auch der Anwendung von Pestiziden und gentechnisch veränderter Organismen verbunden. "Die Pflege und Nutzung des Waldes muss sich vielmehr an Baumartenzusammensetzung, Struktur und Dynamik natürlicher Wälder orientieren", sagte Tschimpke. Strukturreiche Mischwälder mit einem großen Anteil standortheimischer Baumarten seien als stabile Ökosysteme nachhaltig nutzbar und zudem ein Garant für biologische Vielfalt.
Besonderes Augenmerk legte der NABU-Präsident auf den Schutz von alten Bäumen und Totholz: "Bäume mit Spechthöhlen oder Horsten von Greifvögeln, Kolkraben oder Störchen müssen von wirtschaftlicher Nutzung verschont bleiben." Der NABU lehne alle Formen der Waldnutzung, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensbedingungen schutzwürdiger Arten und der notwendigen Strukturvielfalt führten, grundsätzlich ab.
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Am 08. Jan. 2004 unter:
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