Bundesamt für Strahlenschutz:
Besonders gefährdete Atomkraftwerke abschalten
Leichtbauhallen wie in Gorleben oder Ahaus böten lediglich Schutz vor Witterungseinflüssen. So sei auch in einem vom BfS in Auftrag gegebenen Gutachtens festgehalten wurden, dass bei "einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder eines beschleunigten Dachbinders die Integrität einzelner Behälter beeinträchtigt" sein kann. Als logische Konsequenz fordert die Bürgerinitiative den sofortigen Entzug der Betriebsgenehmigungen und den Verzicht auf die angekündigten überflüssigen Castortransporte aus der Leichtbauhalle Rossendorf bei Dresden in die westfälische bauähnliche Halle Ahaus.
Der BUND stellt die Sicherheit der grenznahen Atomkraftwerke in Frage. Die beiden französischen Fessenheimer Reaktoren, die ältesten AKW ihrer Art in Frankreich sind durch Flugzeugabsturz extrem gefährdet, die Hülle würde einem großen Flugzeugabsturz nicht standhalten. Ähnliches gilt auch für die grenznahen Schweizer Atomanlagen in Leibstadt und Beznau. Gerade die Uralt Reaktoren von Beznau - Inbetriebnahme 1969 und 1972 - sind noch gefährdeter als Fessenheim.
Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) betonte am Montag in Wiesbaden, es könne nicht Aufgabe einer "nachgeordneten Bundesbehörde" sein, derartige Forderungen zu erheben. Nur der Bundesregierung obliege es, eine "qualifizierte Bewertung" der Terrorgefahr für Deutschland vorzunehmen. Bundesumweltminister Trittin sieht es als Aufgabe der Länder und der Industrie an, Konsequenzen aus der Gefahr terroristischer Angriffe auf Atomkraftwerke zu ziehen. Die Grünen fordern eine Übergabe der Atomaufsicht von den Ländern an den Bund. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer bedauerte am Montag nach einer Bundesvorstandssitzung seiner Partei in Berlin, dass die Bundesländer dies bisher abgelehnt hätten. Daraus folge nun, dass die Länder angesichts der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beanstandeten Sicherheitsmängel in einzelnen Anlagen nun ihre "Hausaufgaben" machen müssten und sich ihrer Aufgabe als Aufsichtsbehörden nicht entziehen dürften.
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Am 23. Feb. 2004 unter:
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