Arbeitskampf
Continental verliert Rechtsstreit mit mexikanischen Arbeitern um Werkschließung
Das Urteil verlangt von der mexikanischen Schlichtungsstelle, den Streik der Arbeiter binnen 24 Stunden nach Erhalt des Gerichtsurteils zu qualifizieren. Gegen eine solche Wertung als Streik hatte sich das Unternehmen immer gewehrt. Denn damit wird offenkundig, dass die Werksschließung und Entlassung der Arbeiter nie rechtswirksam geworden sind, sondern das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht.
Nach mexikanischem Recht gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder die Schlichtungsstelle bewertet den Streik als "nicht existent": dann müssten die Arbeiter binnen 24 Stunden an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Das Unternehmen wäre in diesem Fall gezwungen, das Werk sofort wieder zu eröffnen.
Oder die Schlichtungsstelle erklärt den Streik für "existent". "Die unmittelbare Konsequenz daraus wäre, dass der Konzern die seit über zwei Jahren ausstehenden Gehälter nachzahlen müsste", sagt Martin Wolpold-Bosien von FIAN International. Die Summe der nachzuzahlenden Gehälter beläuft sich ersten Berechnungen zufolge auf umgerechnet über 27 Millionen Euro. Pro Arbeiter ist die Summe der ausstehenden Löhne inzwischen fast dreifach so hoch wie die bislang von Continental angebotene Abfindung.
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Am 06. Feb. 2004 unter:
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« Friedensprozess im Kongo mit Flüchtlingshilfe unterstützt
SPD soll sich vom unsozialen neoliberalen Kurs verabschieden »

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