Stromkennzeichnung
Verbraucher haben Recht auf vollständigen Herkunftsnachweis ihrer Energie
"Transparenz lässt sich nur durch maximale Qualität der Information erreichen - nur so erfährt der jeweilige Kunde, wie umweltverträglich der Strom ist, den er geliefert bekommt und für den er bezahlt", sagt Unternehmenssprecher Jan Haase. "Die Verbraucher müssen verlässliche und vergleichbare Entscheidungsgrundlagen für die Wahl ihres Stromanbieters bekommen. Darauf haben Sie ein Anrecht."
Nach dem zur Zeit diskutierten Entwurf eines neuen Energiewirtschaftsgesetzes werden alle Stromanbieter zur Stromkennzeichnung verpflichtet. Mit der vorgesehenen Regelung erfüllt das zukünftige Gesetz entsprechende Auflagen der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003. Der Nutzen für die Verbraucher hängt jedoch wesentlich von der Umsetzung der Stromkennzeichnung ab.
Greenpeace energy fordert, folgende Merkmale einer Stromkennzeichnung im neuen Energiewirtschaftsgesetz verbindlich festzuschreiben: Nennung aller wesentlichen Stromquellen: Atomenergie, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Wasser, Wind, Sonne, Biomasse (letztere vier, soweit nicht nach EEG vergütet). Angegeben werden soll außerdem der Anteil, der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird.
Weiter geforderte Angaben: Leserfreundliche und bei allen Stromanbieter einheitliche Darstellung des "Herkunfts-Labels". Angaben zur Umweltbelastung durch Atom- und Kohlekraft, dargestellt in Kilogramm CO2 und Becquerel (Strahlung des radioaktiven Abfalls). Hinweise auf den Bezug von Informationen zum Stromsparen und Effizienzsteigerung. Angaben zum Herkunftsland des Stroms.
Greenpeace energy veröffentlicht seinen Strommix seit Beginn der bundesweiten Lieferung im Jahre 2000. Seit diesem Sommer erhalten die über 22.000 Haushalts- und Gewerbekunden auf ihrer Stromrechnung zusätzlich einen STROM-HERKUNFTSNACHWEIS, der den Forderungen entspricht.
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