Innenminister
Beschäftigungsverordnung zum Zuwanderungsgesetz führt zur Ausgrenzung
Schily will nun durchsetzen, dass Geduldete einem dauerhaften vollständigen Arbeitsverbot unterliegen. Arbeitsverbote sind mit einer rationalen Arbeitmarktpolitik nicht vereinbar. Ohnehin sollten Geduldete - wie bisher - nur einen nachrangigen Arbeitmarktzugang haben. Für sie besteht nur dann eine Chance auf einen Arbeitsplatz, wenn sich für die freie Stelle kein Deutscher oder EU-Bürger findet. Das verantwortliche Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte in der Beschäftigungsverordnung/Inland u.a. einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt für Geduldete vorgesehen. Dies entspricht der geltenden Rechtslage. Bereits die bisherige Regelung ist eine Diskriminierung, die dauerhaft hier lebenden Menschen die eigene Existenzsicherung oftmals unmöglich macht.
Von den 230.000 Geduldeten leben 150.000 schon länger als fünf Jahre in Deutschland. Ein Großteil der Betroffenen wird auch nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Zustand der Kettenduldungen bleiben, da die gesetzlichen Hürden für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sehr hoch sind. Nach Einschätzung von PRO ASYL wird das von Schily geforderte Arbeitsverbot nicht nur eine kleine Gruppe treffen, sondern würde zu einer dauerhaften Ausgrenzung tausender Geduldeter führen.
Während für Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden, der Arbeitsmarktzugang im Zuwanderungsgesetz geregelt wurde, sind die Geduldeten darauf angewiesen, dass die Beschäftigungsverordnung Ihnen eine Chance auf eine Beschäftigung eröffnet. Der Beschäftigungsverordnung/Inland muss der Bundesrat nicht zustimmen. Obwohl die Bundesregierung ohne die Opposition handeln könnte, torpediert Schily den bereits zwischen den Ministerien abgestimmten Verordnungsentwurf.
PRO ASYL fordert Bundeswirtschaftsminister Clement auf, dem Konflikt nicht auf Kosten der Betroffenen aus dem Weg zu gehen. Geduldete dürften nicht dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Bei denjenigen, die nach mehreren Jahren Aufenthalt in Deutschland einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang erhalten, müssten die Duldungszeiten angerechnet werden, wie es der Verordnungsentwurf aus dem Haus Clement vorsieht.
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Am 27. Sep. 2004 unter:
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Verbraucherministerium erlaubt immer mehr giftige Pestizide im Essen »

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