"Anti-Korruptionstag"
Deutschland hat UN-Konvention gegen Korruption noch nicht unterschrieben
Um den Anforderungen der Konvention zu genügen, müsste beispielsweise das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung von 1994 deutlich verschärft werden. Laut Organisation hätte diese Regelung "eher Alibicharakter". Für eine deutsche Firma sei es strafbar, wenn sie ein bestimmtes Abstimmungungsverhalten eines Abgeordnete mit Vergünstigungen belohne. Es sei für eine Firma hingegen nicht strafbar, besteche sie einen ausländischen Politiker. "Das ist durch nichts zu rechtfertigen", sagte Elshorst. Das Gesetz sei auch durch die Praxis überholt. "Dankeschön-Spenden" nach Parlamentsabstimmungen, wie sie im Kölner-Müllskandal eine prominente Rolle spielten, seien nicht unter Korruption erfasst.
Bis März 1999 sei Schmiergeld deutscher Firmen im Ausland sogar von der Steuer abzusetzen gewesen, so Elshorst. Schmiergelder hätten bis dahin als "Betriebsausgaben" angegeben werden können.
Um Korruption besser zu bekämpfen, sei die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwälten und Kriminalisten gefordert, die auf die Bekämpfung von Korruption spezialisiert sind.
Ein Korruptionsregister würde alle Firmen listen, die korrupt wären und sie dadurch bei Wettbewerbsausschreibungen benachteiligen. Um jahrelange Korruptionsstrukturen "überhaupt zu knacken", müsste die Kronzeugenregelung auf Korruptionsfälle ausgedehnt werden, so Elshorst. "Derjenige, der als erstes aussteigt, kriegt einen Vorteil." Weil deutsche Firmen ihre Korruption im Ausland durch weitere Schmiergelder bei Gerichtsfällen vertuschen könnten, müssten bei den Auslandsvertretungen Informationen gesammelt werden, fordert Transparency. Diese Informationen könnten durch eine internationale Zentralstelle erfasst und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Würde sich bei einem Abgeordneten der Korruptionsverdacht bestätigen, würde er verurteilt und verliere seinen Pensionsanspruch. Er sollte zusätzlich sein gesamtes Schmiergeld zurückzahlen, samt Steuern und Zinsen.
Zwar würden sich die meisten Bundesländer anstrengen, Korruption effizienter aufzuklären und zu verfolgen, doch nach wie vor seien die Staatsanwaltschaften überall überlastet. Neue Felder wie die Bestechung im Ausland seien hinzugekommen. Personal und Sachmittel der Strafverfolgung müssten dem angepasst werden. "Korruption muss auch in der Praxis riskanter werden", forderte Elshorst.
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Am 09. Dez. 2004 unter:
justizStichworte:
« "Alpenpolitik in Deutschland – Anspruch und Realität"
Warnung vor faulen Absprachen beim Bauen - Verlust des Ersparten droht »
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