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Innenminister diskutieren über bundesweites Bleiberecht von Flüchtlingen

Rechtsfrieden

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat sich als erster Unions-Politiker für ein bundesweites Bleiberecht ausgesprochen. "Wir müssen ein unbefriedigend geregeltes und sehr emotionsgeladenes Thema endlich in geordnete Bahnen lenken", begründete Bouffier in der Tageszeitung "Die Welt" seine Haltung. Da das neue Zuwanderungsgesetz die Frage des Bleiberechts nicht gelöst habe, eine späte Abschiebung von Familien in der Bevölkerung zunehmend als ungerecht angesehen werde und auch nicht im Interesse des Landes sein könne, wolle er mit seinen Vorstoß zu mehr Rechtsfrieden beitragen, betonte Bouffier. Nach den Vorstellungen des Ministers soll derjenige, der eine ausreichende Zeit in Deutschland lebt, hinreichende Deutsch-Kenntnisse und eine jahrelange sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen kann, dessen Kinder hier geboren sind und der sich nichts hat zuschulden kommen lassen hat, ein Bleiberecht erhalten.

Das treffe auf 10 bis 15 Prozent der Flüchtlinge zu. Der Großteil beziehe nur staatliche Leistungen, weil Asylbewerber oftmals nicht arbeiten dürften. Deshalb will der Minister denjenigen, die bis auf die Berufstätigkeit die Voraussetzungen für ein Bleibenrecht erfüllen, die Chance geben, sich in einer bestimmten Frist einen Job zu suchen.

Die Innenminister der Länder wollen auf ihrem Treffen in der kommenden Woche in Karlsruhe über ein bundesweites Bleiberecht debattieren. Nach den Vorstellungen mehrerer Länder sollen seit Jahren geduldete Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können. Derzeit leben etwa 200.000 Flüchtlinge seit mehr als zehn Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Roma-Flüchtlinge

Serbische Roma aus Berlin haben nach der Besetzung der PDS-Zentrale am Donnerstag das Büro der Grünen Partei im Berliner Abgeordnetenhaus besetzt. Sie fordern Schutz vor Abschiebung in die früheren jugoslawischen Teilrepubliken. In einer Erklärung heißt es: „Von dort sind wir vor Krieg und Not geflohen. Dort werden Roma jeden Tag diskriminiert und verfolgt. Es geht ihnen noch schlechter als den anderen Menschen. Jetzt will man uns mit Zwang, mit Gewalt dorthin zurückbringen!“

In Serbien erwarte sie eine ausweglosen Situation: „Unsere Erwachsenen können ihre Familien nicht ernähren. Arbeit bekommen sie nicht. Unsere Kinder können nicht zur Schule gehen. Schon Geld für Schulmaterial können wir nicht aufbringen. Unsere Kranken werden nicht behandelt. Für einige bedeutet dies, dass sie sterben werden. Unsere Unterkünfte, unsere Hütten und Häuschen sind enteignet, zerfallen oder zerstört (auch durch NATO-Bomben).“

Arme bekämen keine Sozialunterstützung, Alte keine Rente, von der sie leben können. Opfer rassistischer Gewalt und Erniedrigung bekämen kein Hilfe von Behörden und Polizei. Die Grünen in Berlin haben im Abgeordnetenhaus für ein Bleiberecht für Roma gekämpft. Das könne jedoch nicht ausreichen, solange die Abschiebungen weiter gehen.

Die Besetzer fordern Gespräche mit der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Frau Beck, und der Grünen Abgeordneten Claudia Roth, die im Dezember nach Jugoslawien fahren will. Die Grünen sollten für den 8. Dezember zu einem Gedenktag für Sinti und Roma aufrufen. Am 8.12.1938 verordnete Himmler, dass "die Zigeunerfrage, aus dem Wesen der Rasse heraus, zu lösen" sei. Die Ermordung der Sinti und Roma in Jugoslawien, ab 1941/42, war die Folge.

Die Roma fordern die Ausschöpfung der rechtsstaatlichen und gesetzlichen Möglichkeiten, Abschiebungen zu beenden. Die derzeit in Bremen tagende Innenministerkonferenz könne ein Bleiberecht beschließen, jeder Landesinnenminister Abschiebungen für sechs Monate stoppen.

Am 05-12-2002

"Hohes Risiko"

Die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck fordert angesichts neuer Diskussionen um die Rückführung von kosovarischen Minderheiten ein Bleiberecht für die besonders betroffenen Roma und Serben Sie stütze ausdrücklich die Einschätzung der UNO-Zivilverwaltung im Kosovo, dass eine massenhafte Rückkehr dieser Bürgerkriegsflüchtlinge immer noch ein hohes Risiko für die Betroffenen und die Sicherheitslage im Kosovo sei, sagte Beck der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Nachdem diese Flüchtlinge nun aber bereits zehn Jahre oder länger in Deutschland seien und auch weiter hier bleiben müssten, sei es endlich an der Zeit, ihnen "eine klare Bleibeperspektive" einzuräumen.

Man könne den Roma und Serben aus dem Kosovo nicht zumuten, noch länger sozusagen auf Abruf bei uns zu leben, betonte Beck. Das erweise sich auch zunehmend als Hindernis für ihre Integration. Die Rückführung in Einzelfällen, etwa von Straftätern, müsse natürlich auch weiterhin möglich sein.

Nach Informationen der Zeitung haben die Innenminister eine alte Vereinbarung mit der UNO-Zivilverwaltung wieder aktiviert, nach der rund 100 Angehörige kosovarischer Minderheiten - vor allem albanisch sprechende Roma - monatlich zurück geschickt werden können. Diese Vereinbarung war nach den Unruhen im Kosovo 2004 ausgesetzt worden. Bislang aber verweigert die Verwaltung mit Ausnahme begründeter Einzelfälle nach wie vor die Aufnahme von nicht albanisch sprachigen Roma sowie von kosovarischen Serben.

Am 06-05-2005

Innenministerkonferenz am Wochenende

Ein breites Bündnis aus Kindern, Jugendlichen und Künstlern, unterstützt durch Kirchen, Gewerkschaften und Flüchtlingsorganisationen erwartet von der Innenministerkonferenz ein positives Votum für das Bleiberrecht. Es sei überfällig, die Situation der schon lang hier lebenden und geduldeten Flüchtlinge in ein Bleiberecht umzuwandeln und die Verletzung der UN-Kinderrechte in der Bundesrepublik Deutschland endlich zu beenden. Politik, die Integration verhindert, stehe Deutschland international nicht nur schlecht zu Gesicht, sondern hofiere die rechten Parteien und gefährde den demokratischen Rechtsstaat.

Kinder, aus deren Klasse ein Freund oder eine Freundin abgeschoben wird, seien schockiert über das Verhalten von Staat und Polizei und verlören den Glauben an die Kraft der Demokratie. Bei ihren über 40 bundesweiten Aufführungen seit Mai diesen Jahres, erfuhren die Schauspieler der GRIPS Theaterproduktion mit gleichnamigem Titel wie das Aktionsprogramm "Hier geblieben" von Kindern und Jugendlichen immer wieder haarsträubende, wahre Geschichten über den Umgang mit Flüchtlingen seitens Staat und Behörden.

Seit dem Start des Aktionsprogramms haben bundesweit über 2.000 Kinder und Jugendliche die Gelegenheit genutzt, den Innenministern eine persönliche Ansichtskarte zu gestalten, um diese darin zu bestärken, sich für die Einhaltung der UN-Kinderrechte einzusetzen und das Bleiberecht für geduldete Kinder und Jugendliche sowie deren Familien für die Bundesrepublik Deutschland zu beschließen.

Den Appell der Kulturschaffenden haben inzwischen weit mehr als 1.000 Menschen unterzeichnet, darunter berühmte Leute wie Ariane Mnouschkin, Doris Dörrie, Günter Wallraff, Klaus Kordon, Katja Ebstein, Bettina Wegner, Christa Wolf, Claus Peymann sowie das GRIPS Ensemble und viele mehr. Volker Ludwig hat sich mit einem offenen Brief an die Innenminister gewandt. Viele Theater begreifen sich als Unterstützer des Aktionsprogramms. Ebenfalls unterstützt Heiner Geißler den Appell an die Innenministerkonferenz.

Briefe, Faxe und E-Mails sind von Kirchen, Gewerkschaften und Flüchtlingsorganisationen so wie Bürgern der Republik bei den Innenministern eingegangen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer des 5. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz von UNHCR, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Evangelischen Akademie zu Berlin, haben zum "Internationalen Tag des Flüchtlings" am 20. Juni die Forderung nach einer umfassende Bleiberechtsregelung unterstützt, darunter auch der Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Bertold Sommer.

Der Berliner Innensenator Dr. Körting könne sich der Unterstützung seines Antrags bei der Innenministerkonferenz durch das Aktionsbündnis sicher sein. Aber auch von ihm erwarten die Betroffenen eine klare Positionierung für die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dass er seinen Worten Taten folgen lässt. So sollten Minderjährige nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden. Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Zukunft, sondern auch Teil der Gegenwart. Die Politiker täten gut daran, sie ernst zu nehmen und ihnen nicht die Zukunft zu rauben, sondern möglich zu machen, schreibt das Aktionsbündnis.

Am 22-06-2005

Innenministerkonferenz

Als enttäuschend wertet die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl die Ergebnisse der am Freitag zu Ende gegangenen Innenministerkonferenz in Stuttgart. Das von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgeschlagene Bleiberecht für seit langen Jahren hier lebende Kinder und ihre Familien, unterstützt von den Innenministern mehrerer Bundesländer, hat keine Mehrheit gefunden. Maßgeblich verantwortlich dafür sind die Innenminister der unionsregierten Bundesländer, "die dafür gesorgt haben, dass auch künftig statt menschlichen Augenmaßes und christlicher Werte das Prinzip gilt: Kinder haften für ihre Eltern", kritisierte Pro Asyl. Die Folge seien weiterhin Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die seit fünf, zehn oder mehr Jahren in Deutschland leben. Mit den längst integrierten Kindern und Jugendlichen würden Menschen abgeschoben, die Bestandteil von Deutschlands Zukunft sein könnten. Auch das Aktionsbündnis "Hier geblieben!" zeigte sich enttäuscht.

Abschiebungen nach Afghanistan, mit denen einige Bundesländer bereits begonnen haben, gingen verstärkt weiter. Die Sicherheitslage in Afghanistan, nach aktuellen Medienmeldungen geprägt von den heftigsten Kampfhandlungen seit Monaten und prekärer denn je, sowie Berichte über das erbärmliche Leben von Binnenvertriebenen und Rückkehrern aus dem Ausland hätten die Innenminister nicht zu besserer Einsicht und menschlichem Handeln bewegen können, so Pro Asyl.

Die Minderheiten der Ashkali und der sogenannten Ägypter aus dem Kosovo würden "auf dem Altar der beginnenden Statusverhandlungen im Kosovo geopfert", kritisierte Pro Asyl. Obwohl sie erst vor einem Jahr Opfer massiver Pogrome geworden seien und immer noch massiver Diskriminierung und Anfeindungen ausgeliefert seien, müssten sie als Beleg dafür herhalten, dass die Voraussetzungen für ein multi-ethnisches Kosovo gegeben seien. Nach den Vorstellungen der Innenministerkonferenz seien die hier Lebenden "abschiebungsreif".

Das Aktionsbündnis "Hier geblieben!" zeigte sich "erbittert" darüber, dass Innenminister, die meist selber Kinder und Familie hätten, nicht bereit seien, "ein so leicht nachvollziehbares Anliegen" aufzugreifen: "Die Innenminister haben gezeigt, dass sie ein gestörtes Verhältnis haben zu den Kinderrechten, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind." Am 14. August will ein SchülerInnenbündnis in Frankfurt am Main unter dem Motto "Hier geblieben!" erneut für das Bleiberecht eintreten.

"Diese Innenministerkonferenz hatte die Chance, sich von ihrer Politik der andauernden Realitätsverweigerung und des Sträubens gegen alle humanitären Regelungen zu verabschieden", erklärte die Pro Asyl. Kirchen, Gewerkschaften, Flüchtlingsorganisationen und gerade auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen hatten sich dafür eingesetzt. Sie würden auch künftig die Innenminister - ungeachtet ihrer parteipolitischen Couleur - nicht aus der Verantwortung entlassen. "Schüler und Schülerinnen werden den Innenministern auch zwischen den Sitzungen der Innenministerkonferenz weiterhin klar machen: Wir wollen nicht, dass morgens jemand in der Schule fehlt - weil er gerade abgeschoben worden ist", so Pro Asyl.

Am 24-06-2005

Rechtsfrieden

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat sich als erster Unions-Politiker für ein bundesweites Bleiberecht ausgesprochen. "Wir müssen ein unbefriedigend geregeltes und sehr emotionsgeladenes Thema endlich in geordnete Bahnen lenken", begründete Bouffier in der Tageszeitung "Die Welt" seine Haltung. Da das neue Zuwanderungsgesetz die Frage des Bleiberechts nicht gelöst habe, eine späte Abschiebung von Familien in der Bevölkerung zunehmend als ungerecht angesehen werde und auch nicht im Interesse des Landes sein könne, wolle er mit seinen Vorstoß zu mehr Rechtsfrieden beitragen, betonte Bouffier. Nach den Vorstellungen des Ministers soll derjenige, der eine ausreichende Zeit in Deutschland lebt, hinreichende Deutsch-Kenntnisse und eine jahrelange sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen kann, dessen Kinder hier geboren sind und der sich nichts hat zuschulden kommen lassen hat, ein Bleiberecht erhalten.

Das treffe auf 10 bis 15 Prozent der Flüchtlinge zu. Der Großteil beziehe nur staatliche Leistungen, weil Asylbewerber oftmals nicht arbeiten dürften. Deshalb will der Minister denjenigen, die bis auf die Berufstätigkeit die Voraussetzungen für ein Bleibenrecht erfüllen, die Chance geben, sich in einer bestimmten Frist einen Job zu suchen.

Die Innenminister der Länder wollen auf ihrem Treffen in der kommenden Woche in Karlsruhe über ein bundesweites Bleiberecht debattieren. Nach den Vorstellungen mehrerer Länder sollen seit Jahren geduldete Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können. Derzeit leben etwa 200.000 Flüchtlinge seit mehr als zehn Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Am 05-12-2005

"Zumutbarkeit"

Beim Bleiberecht für Flüchtlinge dringt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf eine großzügige Lösung. "Wenn Menschen seit sieben Jahren hier sind, die Kinder Deutsch gelernt und sie erkennbare Integrationsanstrengungen gemacht haben, muss das beim Bleiberecht berücksichtigt werden", sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche (EKD), Stephan Reimers, der "Rheinischen Post". Die Kirchen hätten "die Erwartung, dass menschlich mit diesen Personen umgegangen werde.

Bei der Frage, wer ausreisen müsse oder bleiben dürfe, müsse die Zumutbarkeit berücksichtigt werden. Dabei sei es wichtig, dass man nicht Ausschlussgründe benenne, die von den Betroffenen gar nicht erfüllt werden können. Beispielhaft nannte Reimers die Forderung nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.

Angesichts der Signale des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Armin Laschet (CDU) für eine umfassende Bleiberechtslösung sagte der Prälat, auf ihn und andere in der Union richteten sich die Hoffnung der Kirche, dass eine Bleiberechtsregelung gefunden werde, die nicht zu klein ausfalle.

Am 08-08-2006

Ausländer- und Asylrecht

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Interkulturelle Rat, PRO ASYL und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften fordern die Beendigung einer "Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik" Deutschlands. Gewisse Hoffnungen setzen sie hierbei auf die Innenminister des Bundes und der Länder, die sich am Freitag zu einem Abstimmungsgespräch treffen wollen. Dort könnten sich die Innenminister nach Auffasung der Verbände "endlich" auf eine "weitreichende Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland Geduldete" verständigen. Bei der konkreten Ausgestaltung einer solchen Bleiberechtsregelung müsse allerdings berücksichtigt werden, dass die meisten Betroffenen wegen bestehender Arbeitsverbote ihren Lebensunterhalt bisher nicht selbständig bestreiten könnten. Falls die Innenminister diese und eine Vielzahl weiterer Bedingungen jetzt zur Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu machen, würde nach Auffassung der Verbände die Bleiberechtsregelung allerdings "ins Leere laufen".

Zudem müsse der Gesetzgeber durch eine Änderung von Paragraph 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes "sicherstellen, dass Menschen in Zukunft nicht mehr mit sogenannten Kettenduldungen in Deutschland leben müssen". Gegenwärtig geschehe das genaue Gegenteil: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe gegen Zehntausende anerkannte Flüchtlinge sogenannte Widerrufsverfahren eingeleitet, um ihnen den Flüchtlingsstatus wieder abzuerkennen. Die Betroffenen, "darunter viele Flüchtlinge aus dem Irak", könnten aber nicht zurück in ihr Herkunftsland, weil dort auch weiterhin Chaos und kriegerische Auseinandersetzungen herrtschen. Diese Praxis schaffe neue Kettengeduldete und muss nach Auffassung der Verbände beendet werden.

Vom Gesetzgeber fordern sie darüber hinaus, von den ausländerrechtlichen Verschärfungen Abstand zu nehmen, die in dem aktuell beratenen Entwurf für ein 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz vorgesehen sind. Sie kritisieren, "dass der Nachzug zu deutschen oder ausländischen Ehegatten künftig an den Nachweis von Deutschkenntnissen geknüpft werden soll". Dieser Nachweis solle schon vor der Einreise nach Deutschland geführt werden. "Diese Bedingung wird den Familiennachzug in vielen Fällen dauerhaft verhindern. Denn der Erwerb von Sprachkenntnissen schon im Ausland ist oft nur für Gebildete und Bessergestellte in Großstädten möglich. Das Grundrecht auf Familienzusammenführung würde zu einem Vorrecht für Privilegierte."

Die Verbände kritisieren weiterhin, dass "die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung weiter verschärft und die für junge Erwachsene bestehenden Einbürgerungserleichterungen zurückgenommen werden sollen". Dabei seien die Bedingungen "schon heute streng" und die Einbürgerungszahlen seit Jahren rückläufig: Von 186.688 im Jahr 2000 auf nunmehr noch 117.240 im Jahr 2005. Wenn der Gesetzgeber die Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse noch weiter erhöhe und zukünftig schon bei jungen Erwachsenen auf der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts bestehe, werde dieser Trend auch weiterhin anhalten.

Nach Auffassung der Verbände gewinnt die staatliche Integrationspolitik "Glaubwürdigkeit" nicht allein aus Integrationsgipfeln und der geplanten Islamkonferenz, sondern "auch und zuerst durch konkretes gesetzgeberisches Handeln". Eine weitreichende Bleiberechtsregelung und der Verzicht auf weitere Verschärfungen des Ausländer- und Asylrechts seienn deshalb "die wahren Prüfsteine. An diesen Prüfsteinen messen wir die Ernsthaftigkeit, mit der sich die große Koalition den Herausforderungen unserer Einwanderungsgesellschaft stellt."

Am 20-09-2006

"Unzumutbar & unverantwortlich"

Der Deutsche Caritasverband fordert nachdrücklich eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer. Der Deutsche Caritasverband fordert nachdrücklich eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer. Die bisher praktizierten "Kettenduldungen" seien "menschlich unzumutbar und politisch unverantwortlich", sagte Verbandspräsident Peter Neher am Donnerstag in Freiburg anlässlich des "Tages des Flüchtlings". Er appellierte an die Innenministerkonferenz, bei ihrem Treffen im November einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Von den fast 200.000 langjährig geduldeten Ausländern lebten etwa 120.000 schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland. Sie haben laut Caritas nur wiederholte, kurzfristige Duldungsbescheide und seien stets von Abschiebung bedroht. "Der jetzige Zustand führt dazu, dass wertvolle Jahre vergeudet werden, in denen viel für die Integration dieser Menschen getan werden könnte", meint Neher.

Nach Auffassung des Caritasverbandes sollten Geduldete, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, ein Aufenthaltsrecht erhalten. Für Familien, deren Kinder in Deutschland geboren worden seien oder die bei Einreise der Eltern noch Kleinkinder gewesen seien, solle eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren ausreichen. Dieser verkürzte Mindestaufenthalt soll nach Vorstellung des Verbandes ebenfalls für alte, schwer kranke und behinderte Menschen genügen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten schon nach zweijährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Für traumatisierte Personen fordert der Verband eine Aufenthaltserlaubnis ohne Mindestaufenthaltsdauer, "damit unverzüglich ihr Heilungsprozess beginnen kann". Eine Bleiberechtsregelung solle zudem eine Öffnungsklausel enthalten, die eine unter besonderen Umständen notwendige "Einzelfallgerechtigkeit" ermögliche.

Arbeitslosigkeit oder der Bezug ergänzender sozialer Hilfen dürfe nicht zum Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis führen. Die Betroffenen seien gerade mangels eines Aufenthaltsrechts vom Arbeitsmarkt, einer Ausbildung und anderen Maßnahmen der Integration ausgeschlossen. Erst die Aufenthaltserlaubnis schaffe die rechtliche Voraussetzung, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu erwerben. Die Verlängerung der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis könne dann davon abhängig gemacht werden, dass der Betreffende einen eigenständigen Beitrag zum Lebensunterhalt erbringe.

Am 29-09-2006

Aufenthaltsrecht ab Montag

Die Innenminister von Bund und Ländern haben einen Beschluss zum Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer gefasst. Sie beschlossen am Freitag bei ihren Beratungen in Nürnberg einstimmig eine Zwei-Stufen-Lösung, wie Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) anschließend bei einer Pressekonferenz mitteilte. Demzufolge soll es zunächst nur ein Bleiberecht für Personen geben, die bereits einen Arbeitsplatz oder eine feste Zusage dafür haben. In einer zweiten Stufe solle auf Bundesebene eine Regelung für die übrigen geduldeten Ausländer gefunden werden. Voraussetzung für ein Bleiberecht sind auch Kriterien wie Deutschkenntnisse. Außerdem dürfen die Betreffenden nicht straffällig geworden sein, und es darf auch kein Terrorverdacht vorliegen. Alleinstehende müssen seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, bei Familien mit Kindern reichen sechs Jahre aus.

Beckstein sagte, die neue Regelung gelte ab sofort. Dies bedeute, dass ab Montag die ersten Personen ein Aufenthaltsrecht bekommen könnten.

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat das Ergebnis der Innenminister von Bund und Ländern zum Bleiberecht von Ausländern begrüßt. "Das Ergebnis der Innenministerkonferenz ist ein voller Verhandlungserfolg für Günther Beckstein und für die Linie, die die Union hier seit vielen Jahren vertreten hat", so Stoiber. "Unsere Position, dass es keine Zuwanderung in die Sozialsysteme geben darf, hat sich durchgesetzt. Mit der heute getroffenen Vereinbarung der Innenminister gilt in Zukunft der richtige Grundsatz: Eine Aufenthaltserlaubnis gibt es nur für denjenigen, der auch arbeitet und deutsch kann." Als "völlig unzureichend und unsozial" kritisierte hingegen Günter Burkhardt von Pro Asyl den Beschluss der Innenminister. Nach dem Beschluss würden weiterhin mehr als 100.000 Menschen "dauergeduldet" in Deutschland leben. In weiten Teilen Deutschlands sei die Arbeitslosigkeit so hoch, dass Geduldete keine Chance auf einen Arbeitsplatz hätten. Die von der Innenministerkonferenz beschlossenen Kriterien seien "äußerst restriktiv" und für viele "unerfüllbar". Damit hätten sich die Hardliner unter den Innenministern durchgesetzt.

Die Organisation erwartet, dass Bundesinnenminister Schäuble und Bundesarbeitsminister Müntefering "ihr Versprechen einhalten und nun eine gesetzliche Bleiberechtsregelung auf den Weg bringen". Pro Asyl appelliert an Bundesregierung und Bundestag, "die unsägliche und menschenrechtswidrige Praxis der Kettenduldungen zu beenden". Das Zuwanderungsgesetz müsse geändert werden, so dass in Zukunft Kettenduldungen abgeschafft würden. Eine einmalige Bleiberechtsregelung löse die Probleme der Vergangenheit, aber auch in Zukunft dürften keine Dauergeduldeten entstehen. Deshalb müsse der Bundestag "gegen den Widerstand der Ministerialbürokratie und der Innenminister" das Zuwanderungsgesetz grundlegend verbessern, fordert die Organisation.

Positiv an der Entscheidung der Innenminister sei, dass nun immerhin einige tausend Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhielten. Dies sei ein erstes aber bei weitem nicht ausreichendes Zwischenergebnis "der von Pro Asyl initiierten und seit mehreren Jahren laufenden Bleiberechtskampagne".

Pro Asyl fordert nun die Innenminister auf, "umgehend die Ausländerbehörden anzuweisen, die Abschiebung von potenziell Begünstigten zu stoppen, bis die von der Bundesregierung beschlossene bundesgesetzliche Regelung in Kraft tritt." Ein sofortiger Abschiebungsstopp sei das Gebot der Stunde.

Am 17-11-2006

Bleiberecht und Integration

Die "Reform" des Ausländerrechts ist am 28. August in Kraft getreten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums enthält die Reform neben Regelungen zur "Bekämpfung" von Schein- und Zwangsehen, zur Stärkung der inneren Sicherheit, zur Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz zum Staatsangehörigkeitsrecht und zur Erleichterung des Zuzugs von Firmengründern vor allem eine Reihe von Maßnahmen, die die Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft fördern. Das neue Zuwanderungsgesetz ermöglicht langjährig geduldeten Ausländern unter der Bedingung ein Bleiberecht, dass sie eine Arbeit nachweisen können. Mit dem Regelwerk wurden zum Teil aufenthalts- und asylrechtliche EU-Richtlinien umgesetzt. Migrantenverbände hatten das Gesetz insbesondere wegen der verschärften Regeln für den Ehegattennachzug heftig kritisiert.

Nachziehende Ehegatten haben nunmehr vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen. Aus Protest gegen die Reform hatten mehrere türkische Verbände im Juli ihre Teilnahme am Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt abgesagt.

Nach Angaben des Innenministeriums wurde mit der Reform zunächst das Prinzip des "Förderns und Forderns" im Gesetz verankert. Auf der einen Seite fördere der Staat, vor allem durch Sprachkurse, die Integration der Ausländer. Auf der anderen Seite werde "vom Ausländer" die Bereitschaft zur Integration gefordert und dies auch gesetzlich festgelegt.

Bislang "geduldete" Ausländer, die sich bereits seit acht beziehungsweise sechs Jahren hier aufhalten, erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt bis Ende 2009, damit sie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Darüber hinaus können sie laut Bundesregierung ihren Aufenthalt legalisieren, wenn sie bis Ende 2009 überwiegend erwerbstätig waren und für die Zukunft ein festes Beschäftigungsverhältnis gefunden haben. Die Altfallregelung verlängere die von der Innenministerkonferenz (IMK) im November 2006 beschlossene Bleiberechtsregelung, die bisher bei rund 14.750 Personen zur Erteilung eines Aufenthaltsrechts geführt habe. Nach der IMK-Bleiberechtsregelung hätten zudem rund 28.000 Personen eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein Großteil dieser Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung erhalten werde, "die anders als die IMK-Bleiberechtsregelung zunächst nicht voraussetzt, dass der Geduldete in einem Beschäftigungsverhältnis steht".

Darüber hinaus gehören zu dem Kreis der potentiell Begünstigten den Angaben zufolge die rund 25.000 Geduldeten, über deren Antrag auf Bleiberecht noch nicht entschieden wurde, sowie diejenigen, die erst nach dem IMK-Beschluss die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Voraufenthaltszeit von acht beziehungsweise sechs Jahren.

Die Reform des Zuwanderungsgesetzes erleichtere zudem auch für Geduldete, die nicht unter die Altfallregelung fallen, die Arbeitssuche. Sie erhalten laut Innenministerium nach vier Jahren einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang.

Am 30-08-2007