Wieder-Ausbürgerung angedroht

Schäuble verteidigt baden-württembergischen Einbürgerungs-Fragebogen

Die baden-württembergische Landesregierung bekommt im Streit um ihren Leitfaden für Einbürgerungsbewerber Rückendeckung von der Bundesregierung. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stellte sich am Donnerstag hinter die Neuerung. Auch Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) will grundsätzlich an dem Fragenkatalog festhalten. Ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums bezeichnete es derweil als "Vorsichtsmaßnahme", dass den Bewerbern bei unwahren Angaben die Rücknahme der Einbürgerung angedroht wird.

Schäuble verteidigte den umstrittenen Gesprächsleitfaden gegen die bundesweite Kritik aus Parteien und Verbänden. "Dass sich die Landesregierung in Baden-Württemberg darüber Gedanken macht, ist doch wahrlich den Schweiß der Edlen wert und sollte nicht leichtfertig diffamiert werden", betonte der Innenminister. So sei etwa die Frage nach der Einstellung zur Zwangsheirat berechtigt und müsse verbindlich beantwortet werden.

Goll brachte erneut Zweifel an einzelnen Fragen zum Ausdruck. So gehe er davon aus, dass die umstrittene Gewissensfrage zur Homosexualität gestrichen werde, sagte der FDP-Politiker mit Blick auf die vorgesehene Überprüfung des Leitfadens nach einem halben Jahr. Die Landesregierung wolle aber keine Kehrtwende machen. Alle Bundesländer sollten bei der Einbürgerung auf ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue schauen.

Nach einer Verwaltungsvorschrift müssen Einbürgerungsbewerber in Baden-Württemberg seit 1. Januar Fragen zu ihrer Gesinnung beantworten, wenn Zweifel an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen. Betroffen sind insbesondere Muslime. Die befragten Bewerber müssen auch eine Erklärung zum Wahrheitsgehalt ihrer Antworten unterschreiben. Darin heißt es, dass unwahre Angaben als Täuschung gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn dadurch Staatenlosigkeit droht.

Der Würzburger Verwaltungsrechtler Eckhard Pache sieht in dieser Erklärung nur einen "rechtlichen Hinweis". Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft sei bei einer Täuschung auch ohne diesen möglich. Pache sagte, man könne allerdings die psychologische Wirkung des Hinweises hinterfragen, in wie weit es sich dabei um ein Druckmittel handle. Den Entzug der Staatsangehörigkeit bezeichnete er als "ganz große Ausnahme". Auch sei es nicht möglich, staatenlos gewordene Menschen abzuschieben.

Nach Angaben eines Sprechers des Landesinnenministeriums ist die Erklärung als "Reserve" gedacht, falls es in Einzelfällen später mal rechtliche Auseinandersetzungen gebe. "Wir hoffen aber, dass es erst gar nicht dazu kommt", fügte er hinzu. Ziel des neuen Verfahrens sei es schließlich, die Einbürgerung von Bewerbern, deren Einstellung nicht mit der demokratischen Grundordnung vereinbar sei, von vornherein zu verhindern.

Organisationen wie der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Islamrat für die Bundesrepublik und der Zentralrat der Juden in Deutschland hatten die Regelung scharf kritisiert und teilweise Klagen angekündigt. Mehrere Verfassungsrechtler sprachen solchen Klagen gute Erfolgsaussichten zu. Der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) kritisierte den Fragebogen zudem als "dilettantisch" und "völlig ungeeignet", Verfassungsfeinde und potenzielle Terroristen zu ermitteln oder die Integrationsbereitschaft von Menschen festzustellen.

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