"Was die Zeitungen berichten"

FDP jetzt für BND-Untersuchungsausschuss

Die FDP plädiert jetzt für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wegen der BND-CIA-Irak-Affäre. Hierfür habe sich die Bundestagsfraktion auf ihrer Klausurtagung in Magdeburg ausgesprochen, teilte FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt am Montag nach der Sitzung mit. Gerhardt begründete die Entscheidung mit der aus Sicht der Liberalen vertanen Chance der Bundesregierung, die Vorwürfe umfassend aufzuklären. Als Opposition könne man sich nicht davon abhängig machen, was die Zeitungen berichten. Während sich die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne nun prinzipiell einig sind über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, wird weiterhin heftig gerangelt um die Reicheweite des Untersuchungsauftrages. Die Linksfraktion plädiert für einen sehr weiten Untersuchungsauftrag, die Grünen sind für eine Begrenzung.

Ein Untersuchungsausschuss kann nur zustande kommen, wenn Linksfraktion, Grüne und FDP gemeinsam einen Ausschuss beantragen. Linksfraktion und Grüne hatten sich bereits für einen solchen Ausschuss ausgesprochen. Die FDP wollte zunächst noch die Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) abwarten, das sich am Vormittag in Berlin erneut mit den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irak befasste.

Gerhardt wies Vorhaltungen der Koalitionsfraktionen zurück, mit einem Untersuchungsausschuss werde die Arbeit der Geheimdienste gefährdet. Der FDP gehe es nicht um die Arbeit der beiden BND-Agenten in Bagdad, sondern um das Führungsverhalten von Rot-Grün im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg. Daher sollten vom Ausschuss auch die CIA-Gefangenenflüge in Deutschland und die Verhöre durch deutsche Beamte in anderen Ländern aufgeklärt werden.

"Wir wollen den Sachen auf den Grund gehen", so Gerhardt. Dazu gehöre auch, "politische Fehler" der alten rot-grünen Bundesregierung klar zu benennen. Es habe offenbar "Grauzonen" beim Umgang mit Gefangenen gegeben. So hätte bei Verhören im Ausland wenigstens der Generalbundesanwalt informiert werden müssen. In einem Rechtsstaat könne es auch nicht sein, dass ein US-Botschafter den Bundesinnenminister über die Entführung eines deutschen Staatsbürgers in Kenntnis setzt, ohne dass dieser wenigstens das Kabinett unterrichtet und der Außenminister Aktivitäten entwickelt, mit den Partnern zu sprechen.

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