"Neue Freiheiten"
Ärzte sollen Praxen in mehreren Zulassungsbezirken führen dürfen
Schmidt sagte, das neue Arztrecht schaffe restriktive Regelungen ab, die zum Teil dem vorletzten Jahrhundert entsprängen. Die neuen Regelungen seien so abgestimmt, dass sie in das "Gesamtpaket" der geplanten Gesundheitsreform passten. Die neuen Freiheiten für die Mediziner böten auch ein Einsparpotenzial.
In Regionen mit zu wenig Ärzten werden geltende Altersgrenzen aufgehoben. So können Mediziner dort in Zukunft eine Zulassung beantragen, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind. Ihren Beruf können sie noch jenseits der bisherigen Altersgrenze von 68 Jahren ausüben. Ferner werden Teilzeitzulassungen erlaubt, so dass sich etwa zwei Ärzte eine Zulassung teilen können. Zudem dürfen niedergelassene Ärzte künftig beliebig viele weitere Ärzte auch anderer Fachrichtungen mit flexibler Arbeitszeit beschäftigen. Bisher war nur die Anstellung eines in Vollzeit arbeitenden Arztes erlaubt.
Für die Ärzte in den neuen Bundesländern gibt es eine Finanzspritze: Die Vergütungsabschläge für privatärztliche Leistungen werden gestrichen.
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Am 24. Mai. 2006 unter:
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