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Ärzte sollen Praxen in mehreren Zulassungsbezirken führen dürfen

"Neue Freiheiten"

Mit einem neuen Vertragsarztrecht will die Bundesregierung die medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen verbessern. Laut einem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf darf ein niedergelassener Arzt künftig Praxen in mehreren Zulassungsbezirken führen, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mitteilte. Krankenhausärzte dürfen ab dem kommenden Jahr zusätzlich in Praxen tätig sein. Gegen säumige Praxisgebührzahler soll künftig verschärft vorgegangen werden: Wer trotz schriftlicher Aufforderung die Zahlung verweigert, hat künftig die Gerichtsgebühren von rund 150 Euro zu tragen. Die Reform soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Schmidt sagte, das neue Arztrecht schaffe restriktive Regelungen ab, die zum Teil dem vorletzten Jahrhundert entsprängen. Die neuen Regelungen seien so abgestimmt, dass sie in das "Gesamtpaket" der geplanten Gesundheitsreform passten. Die neuen Freiheiten für die Mediziner böten auch ein Einsparpotenzial.

In Regionen mit zu wenig Ärzten werden geltende Altersgrenzen aufgehoben. So können Mediziner dort in Zukunft eine Zulassung beantragen, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind. Ihren Beruf können sie noch jenseits der bisherigen Altersgrenze von 68 Jahren ausüben. Ferner werden Teilzeitzulassungen erlaubt, so dass sich etwa zwei Ärzte eine Zulassung teilen können. Zudem dürfen niedergelassene Ärzte künftig beliebig viele weitere Ärzte auch anderer Fachrichtungen mit flexibler Arbeitszeit beschäftigen. Bisher war nur die Anstellung eines in Vollzeit arbeitenden Arztes erlaubt.

Für die Ärzte in den neuen Bundesländern gibt es eine Finanzspritze: Die Vergütungsabschläge für privatärztliche Leistungen werden gestrichen.