Ordnung des Grundgesetzes
Ex-Verfassungsrichter hält Kopftuchverbot für nicht haltbar
"Die Ordenstracht ist ja nicht, wie Frau Schavan einmal gemeint hat, eine Berufskleidung, sondern Ausdruck dessen, dass man sein Leben Gott geweiht hat", sagte der Ex-Verfassungsrichter zu einer Argumentation der Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Dagegen habe das Kopftuch einen geringeren religiösen Bezug.
Gewiss müsse die Religionsausübung sozialverträglich sein, sagte der Verfassungsrechtler. Das dürfe aber nicht zum Anlass genommen werden, andere Religionen auszuschließen oder zu diskriminieren. "Sie müssen sozusagen hineinintegriert werden in eine christlich geprägte Kultur", sagte er.
Wenn Menschen in die plurale Gesellschaft integriert werden sollten, dürfe man ihnen nicht die Wurzeln abschneiden, meint Böckenförde. Sie müssten vielmehr in die gemeinsame Ordnung des Zusammenlebens einbezogen und anerkannt werden. "Wer das verkennt, verwechselt Integration mit Assimilation", sagte er. Die Anerkennung der Religionsfreiheit verlange, dass man die Anderen nicht zurückdränge. "Freilich darf und muss man von den Muslimen erwarten, dass sie die christliche Prägung unserer Kultur, soweit sie vorhanden ist, respektieren und nicht versuchen, das sozusagen von Innen her aufzurollen", sagte Böckenförde.
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Am 17. Jul. 2006 unter:
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