CDU-Schwarzgeld-Affäre

Bundesgerichtshof hebt Kanther-Urteil teilweise auf

Der Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeld-Affäre muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom April 2005 in Teilen auf. Damit hatten die Revisionen des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) und des mitangeklagten Ex-CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch weitgehend Erfolg. Das Landgericht hatte Kanther wegen Untreue zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der ehemalige Vorsitzende der Hessen-CDU erhielt außerdem eine Geldauflage von 25.000 Euro. Weyrauch war wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 61.200 Euro verurteilt worden. Das Urteil wurde insofern aufgehoben, als die Angeklagten wegen Abgabe unwahrer Rechenschaftsberichte verurteilt wurden.

In dem Verfahren geht es um die Verschiebung von umgerechnet 10,23 Millionen Euro Parteivermögen ins Ausland an den Büchern der Partei und am CDU-Landesvorstand vorbei. Die schwarzen Kassen wurden im Januar 2000 aufgedeckt. Zwischenzeitlich war das Geld wieder an die hessische CDU zurückgeflossen, teilweise getarnt als "Vermächtnisse aus jüdischen Emigrantenkreisen".

Die tatsächliche Herkunft des Geldvermögens gilt als ungeklärt. Eine Millionenspende von Siemens wurde in der Vergangenheit genannt.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verlangte im Februar 2000 von der Bundes-CDU wegen falscher Rechenschaftsberichte ihres hessischen Landesverbandes 21 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung zurück.

Der Generalsekretär der hessischen CDU, Michael Boddenberg, wertete die Zurückverweisung an das Landgericht Wiesbaden als Beweis dafür, "wie schwierig die rechtliche Beurteilung" des Parteispendenskandals sei. "Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Entscheidung ausgehen wird", erklärte er.

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