Bundestag beschließt mehr Bürgerbeteiligung in Umweltfragen
Aarhus-Konvention: Bürgerbeteiligung in Umweltfragen
Das nach der dänischen Stadt Aarhus benannte UN-Übereinkommen ermöglicht den Bürgern einen leichteren Zugang zu Informationen, beteiligt sie stärker an Verwaltungsentscheidungen und erleichtert den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Vorgesehen ist unter anderem eine Erweiterung des Verbandsklagerechts bei bestimmten Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen.
Vor der förmlichen Ratifizierung muss auch der Bundesrat den Gesetzen zustimmen. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Ende November mit den Vorlagen befassen.
Die Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Vorgänge und Entscheidungen im Bereich der Umwelt sollen so künftig "nachvollziehbarer" werden, außerdem sollen die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger "verbreitert und vertieft" werden, heißt es im Bundesumweltministerium. Der Informationszugang werde erweitert und den Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie angepasst.
Die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Genehmigungs- und Planungsentscheidungen würden gestärkt. Zur Überprüfung umweltbezogener Verwaltungsentscheidungen werde Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden - laut Umweltministerium - "ein wirksamer" Gerichtszugang verbürgt.
Die Europäische Gemeinschaft, die ebenso wie die Mitgliedstaaten der EU zu den Zeichnern der Aarhus-Konvention gehört und diese bereits am 17. Februar 2005 ratifiziert hat, hat zur Anpassung des europäischen Rechts an das Übereinkommen bereits verschiedene Rechtsakte erlassen.
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Am 10. Nov. 2006 unter:
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