Umweltrecht
Kabinettsbeschluss zu Umweltklagen als "Mogelpackung" kritisiert
So bliebe ihnen der gerichtliche Klageweg beispielsweise gegen klimaschädliche Projekte weiterhin verwehrt. Verbandsklagerechte sollen laut Kabinettsbeschluss nur auf solche Bereiche ausgedehnt werden, die auch private Kläger geltend machen könnten. Dies stelle jedoch keine Verbesserung der derzeitigen Regelungen dar. Denn Umweltverbände würden anders als Privatleute für den Schutz allgemeinwohlorientierter Güter wie Klima, Gewässer oder Wälder eintreten.
Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Mit ihrem Beschluss zur Bürgerbeteiligung führt die Bundesregierung die Aarhus-Konvention, die sie selbst unterzeichnet hat, ad absurdum. Sie kann nicht auf der einen Seite ein Mehr an Engagement in der Zivilgesellschaft einfordern und auf der anderen Seite dort, wo dieses Engagement sogar vom europäischen Gesetzgeber gefordert wird, die Verbände in ihren Wirkungsmöglichkeiten beschneiden. Hier wird den Bürgern von Bundeskanzlerin Merkel und ihren Ministern eine dicke Mogelpackung aufgetischt."
Durch die Aarhus-Konvention und die Öffentlichkeits-Richtlinie sollten ursprünglich die Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten vor allem der Umweltverbände erweitert werden. Behördliche Entscheidungen mit Auswirkungen auf Umwelt und Natur sollten leichter juristisch überprüfbar gemacht werden, um dadurch Umweltbelange in der Öffentlichkeit und in den Behörden zu stärken. Mit ihrem Beschluss falle die Bundesregierung weit hinter diese Ziele zurück.
Peter Rottner, BUND-Fachanwalt für Verwaltungsrecht: "Die große Koalition lobt sich als innovativer Wegbereiter für mehr Umweltschutz. Doch wenn Bundeskanzlerin Merkel Wort halten will, dann muss sie auch dafür Sorge tragen, dass EU-Vorgaben zum Umweltschutz mindestens Eins zu Eins umgesetzt werden und umweltschädliche Projekte auf den gerichtlichen Prüfstand kommen."
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Am 12. Jul. 2006 unter:
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