"Ungleichbehandlung"
FDP beklagt fehlende Regelungen zum Fluglärm durch Militärflughäfen
Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion auf Gleichbehandlung von militärischen und zivilen Flughäfen sei von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. Trotz Zustimmung zum Gesetzentwurf blieben für die FDP weitere Verbesserungen an Militärflughäfen deshalb auf der politischen Tagesordnung.
"Anwohner von Militärflughäfen sollen erst bei Grenzwerten geschützt werden, die von der Lärmwirkungsforschung bereits als gesundheitsgefährdend eingestuft werden", kritisiert Kauch. "Dabei ist der Hintergrund für diese Ungleichbehandlung offensichtlich. Denn bei militärischen Flughäfen trägt der Bund als Eigentümer die Kosten für Schallschutzmaßnahmen – anders als bei den Verkehrsflughäfen, wo ambitioniertere Grenzwerte gelten. Hier zahlen Kommunen, Länder oder Private als Eigentümer."
Sachverständige hätten in einer Anhörung vor dem Bundestag im April bestätigt, dass eine Ungleichbehandlung aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht sachgemäß sei. Für die Gesundheit der Anwohner sei es gleichgültig, von wem der Lärm verursacht werde.
Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Militärflugzeuge weniger Starts und Landungen hätten und zudem meistens am Tage flögen. Denn für das Fluglärmgesetz sei die Berechnung der durchschnittlichen Lärmbelastung entscheidend. Militärischer Fluglärm zeichne sich aber gerade durch "besonders hohe Einzelereignisse" auf. Wenn eine Maschine fliege, dann sei sie auch "erheblich lauter". Von einer geringeren Belastung – wie die Koalitionsfraktionen argumentierten – könne also keine Rede sein.
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Am 01. Dez. 2006 unter:
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