"Nicht so gemeint"
Prozess nach Tod eines Asylbewerbers im Polizeigewahrsam
Die Beamten sollen die Hilferufe des an Händen und Füßen gefesselten Afrikaners überhört und das Signal des Rauchmelders ignoriert haben. Vorher soll bei der Durchsuchung des Mannes ein Feuerzeug übersehen worden sein, mit dem dieser später seine gepolsterte Pritsche anzündete. Laut Anklage starb der Mann sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers in seiner Zelle.
Der damalige Dienstgruppenleiter äußerte sich betroffen über das Geschehen. Er habe das Leben des Afrikaners aber nicht retten können, beteuerte der 46-Jährige. Für Äußerungen wie "Piekste mal nen Schwarzafrikaner", die er bei der Blutprobe dem herbeigerufenen Arzt gegenüber gemacht habe, entschuldigte er sich. Die Worte seien nicht so gemeint gewesen.
Entgegen der Anklage will der Dienstgruppenleiter rechtzeitig auf das Alarmsignal des Rauchmelders reagiert haben. Beim Öffnen der Zelle sei ihm und einem Kollegen beißender Rauch entgegen gekommen.
Der mitangeklagte 44 Jahre alte Beamte widersprach der Darstellung, er könnte bei der Durchsuchung des Asylbewerbers das Feuerzeug übersehen haben. Das spätere Opfer könnte sich das Feuerzeug im Vernehmungszimmer vom Tisch genommen haben, ließ er seinen Verteidiger erklären.
Als Nebenkläger treten in dem Prozess die Eltern und der Bruder des Toten auf. Sie forderten eine umfassende Aufklärung der Vorgänge. Gleichzeitig kritisierten sie die Anklage, die aus ihrer Sicht "lauter Hypothesen mit wenig plausiblen Darstellungen" beinhaltet. Sie fordern auch die Klärung eines Falls von 2002, bei dem im selben Polizeirevier ein Mensch ums Leben kam.
Das Verfahren wird sich in die Länge ziehen. Das Gericht beraumte weitere Verhandlungstage an, so dass nun frühestens Mitte Mai mit einem Urteil zu rechnen ist. Bei einem Schuldspruch droht dem 46-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren. Für den Mitangeklagten reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Der Prozess findet im Beisein internationaler Beobachter statt. Weil die Polizei Demonstrationen befürchtete, war das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt. In der Nähe des Gerichts wurde eine Mahnwache abgehalten.
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Am 27. Mär. 2007 unter:
justizStichworte:
« Regelung zur Pauschalenkürzung laut Gericht verfassungswidrig
Bundesregierung senkt Hürden für Vaterschaftstests »

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