Prozess gegen Ex-Justizministerin
Teufel stellt seine Aussagen unter "Erinnerungsvorbehalt"
Die Staatsanwaltschaft wirft Werwigk-Hertneck vor, in drei Fällen das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Laut Anklage soll die Ex-Ministerin Döring im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten über Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit der so genannten Umfrage-Affäre informiert haben. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Sie war dennoch im Juli 2004 zurückgetreten, um nach eigenen Angaben Schaden vom Amt abzuwenden.
Teufel berief sich vor Gericht auf eine schriftliche Aussage, die er bereits 2004 bei der Staatsanwaltschaft machte. Demnach habe er einen Tag vor Dörings Rücktritt im Juni 2004 mit diesem telefoniert. Döring habe ihm dabei gesagt, dass er sich mit Rücktrittsgedanken trage, aber keinen Hinweis gegeben, dass Werwigk-Hertneck ihn über Ermittlungen informiert habe. Auch mit Blick auf weitere Telefonate am Folgetag habe er keine Erinnerung, dass Döring so etwas erwähnte, sagte Teufel.
Döring selbst hatte als Zeuge ausgesagt, Werwigk-Hertneck müsse ihm etwas mitgeteilt haben, was für ihn "nichts Gutes" bedeutet habe. Nur so könne er sich erklären, dass er danach beim Ministerpräsidenten angerufen habe, um mit ihm über einen möglichen Rücktritt zu sprechen. Döring war letztlich von all seinen Ämtern zurückgetreten.
In der Umfrage-Affäre ging es um eine Studie zur Akzeptanz seiner Wirtschaftspolitik, die zum großen Teil vom Frankfurter PR-Berater Moritz Hunzinger finanziert gewesen sein soll.
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Am 03. Mai. 2007 unter:
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