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Ex-Justizministerin soll Dienstgeheimnis verletzt haben

Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses erhoben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Anklage wurde vor dem Stuttgarter Landgericht erhoben. Ein Termin für den Prozess ist noch nicht bestimmt.

Werwigk-Hertneck soll im Juni und Juli 2004 in mehreren Telefonaten unzulässigerweise Informationen aus einem Ermittlungsverfahren zur so genannten Umfrage-Affäre an den ehemaligen baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) weitergegeben haben. Dadurch sei "das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Rechtspflege beeinträchtigt" worden, betonte die Anklagebehörde. Werwigk-Hertneck hatte am Montag einen von der Staatsanwaltschaft angebotenen Strafbefehl nicht akzeptiert.

Das Ermittlungsverfahren der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Umfrage-Affäre richtete sich außer gegen Döring auch gegen den PR-Berater Moritz Hunzinger, den Infas-Geschäftsführer Menno Smid und Dörings frühere Büroleiterin Margot Haussmann. Allen wird vorgeworfen, im FlowTex-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags falsche Angaben zur Finanzierung einer infas-Umfrage zur Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Februar gegen Döring, Hunzinger, Smid und Haussmann Strafbefehle wegen uneidlicher Falschaussage beantragt.

Werwigk-Hertneck war im Zuge der Umfrage-Affäre am 22. Juli 2004 als Justizministerin zurückgetreten. Am Montag hatte ihre Anwältin erklärt, die damalige Ministerin habe sich "immer korrekt verhalten" und "keine Details aus Ermittlungsverfahren" an Döring weitergegeben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Werwigk-Hertneck zunächst am 17. Juni 2004 Döring telefonisch Erkenntnisse aus den gegen den Hunzinger und Smid geführten Ermittlungsverfahren mitteilte. Diese Informationen hätten auch Bezug zu Döring und seine Büroleiterin Haussmann gehabt. "Aufgrund dieser Informationen konnte Döring seine Büroleiterin noch am Abend desselben Tages warnen", erklärte die Staatsanwaltschaft.

Außerdem soll Werwigk-Hertneck - nach einer Durchsuchung am 18. Juni 2004 bei Haussmann - Döring mitgeteilt haben, es sei nicht gut, was man bei Haussmann gefunden habe.

Am 6. Juli 2004 hatte Werwigk-Hertneck Döring laut Anklage unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage einleiten wolle. Ihr wird vorgeworfen, ihren Parteifreund Döring in diesem Zusammenhang auch über bei Haussmann aufgefundene Unterlagen informiert zu haben. Das habe Döring die Möglichkeit zur Rücksprache mit Haussmann gegeben. Döring war zum 1. Juli 2004 zurückgetreten.