"Medienberichte und Gerüchte"

Regierung bestätigt Strafanzeige gegen Kanzleramtschef de Maizière

13. Jun. 2007

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass für personelle Konsequenzen aus der sächsischen Korruptionsaffäre. Der Parlamentarische Justizstaatsekretär Alfred Hartenbach (SPD) bestätigte am 13. Juni im Bundestag in Berlin zwar, dass es eine Strafanzeige gegen den heutigen Kanzleramtschef und früheren sächsischen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) wegen Strafvereitelung im Amt gebe. Doch beruhe diese Anzeige allein auf Medienberichten und Gerüchten. Daher sehe die Regierung derzeit "keine Notwendigkeit für Konsequenzen". Abgesehen von Medienberichten gibt es offenbar umfangreiche Akten des Verfassungsschutzes zu den Vorgängen.

In der sächsischen Affäre geht es um angebliche Verbindungen von Politikern und Justizbeamten des Freistaats zum organisierten Verbrechen. De Maizière wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Innenminister dem zuständigen Kontrollgremium im sächsischen Landtag nicht wie gesetzlich vorgeschrieben über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes informiert zu haben. Auch habe er die Ermittlungsbehörden nicht informiert.

Vor diesem Hintergrund hatten Vertreter von FDP und Linkspartei gefordert, der Kanzleramtsminister solle sein heutiges Amt als Geheimdienst-Koordinator bis zur Aufklärung der Vorwürfe ruhen lassen.

Der Staatssekretär im Kanzleramt, Hans Bernhard Beus, erwiderte, die Vorwürfe hätten nichts mit der heutigen Arbeit von de Maizière zu tun. Hartenbach sagte, eine Strafanzeige als Reaktion auf öffentliche Berichte sei "nicht ungewöhnlich".

Beus zufolge ist auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "über die Presseberichte" informiert. Ob Merkel mit ihrem Kanzleramtschef darüber gesprochen habe, ließ Beus offen. Er sagte, dass über interne Vorgänge der Bundesregierung nicht im Bundestag unterrichtet werde.

Auch ist unklar, ob Merkel Kenntnisse über den Inhalt der Akten des Verfassungsschutzes vorliegen.