Versuchter Mord
Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten aus Sangerhausen und Bad Düben für den Anschlag am 6. Januar Mordmotive wie niedere Beweggründe und Heimtücke zur Last. Nach einer Feier in der Neonazi-Szene sollen sie am frühen Morgen zunächst an einer Tankstelle 1,6 Liter Benzin gekauft und diese dann in drei leere Flaschen gefüllt haben. Die drei Männer haben laut Staatsanwaltschaft die Molotow-Cocktails anschließend auf zwei Fenster im Erdgeschoss und im ersten Stock des Asylbewerberheims geworfen. Die Frau soll als Gehilfin agiert haben. Einer der Bewohner bemerkte den Anschlag, flüchtete durch ein Fenster und alarmierte die Mitbewohner. Verletzt wurde niemand.
Die Anklage geht davon aus, dass die Tat aus Rache für einen länger zurückliegenden vermeintlichen Messerangriff eines dort wohnenden Asylbewerbers auf einen der Angeklagten begangen wurde. Die Beschuldigten hätten sich das Heim bewusst ausgesucht. Zudem sei die Tat aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus geschehen.
Die drei Afrikaner, die sich bei dem Anschlag rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten und unverletzt blieben, treten als Nebenkläger auf. Sie blieben am 26. Juni nur kurze Zeit im Verhandlungssaal. Die Männer litten noch heute unter dem Anschlag, sagte Nebenklagevertreterin Franziska Nedelmann. Ihren Vorwurf, die Tat sei zunächst verharmlost worden, wies der Vorsitzende Richter zurück.
Zwei der vier Angeklagten sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft, die zwei anderen seit Anfang Mai. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens Ende August erwartet. Am 5. Juli sollen die ersten Zeugen gehört werden.
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