Vernachlässigung durch Eltern

Bayern beschloss staatliche Kontrolle von Kindern

Bayern beschloss eine intensive staatliche Kontrolle von Kindern in Hinblick auf eine mögliche Vernachlässigung und Misshandlung. Alle Eltern im Freistaat sind ab Anfang 2008 zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für kleine Kinder verpflichtet, wie die Staatsregierung am 10. September in München entschied. Beim Besuch von Kindertageseinrichtungen, bei der Einschulung und beim Landeserziehungsgeld werde dann der Nachweis des Kinderarztes verlangt. Zudem wird eine gesetzliche Meldepflicht von Ärzten und Hebammen gegenüber den Jugendämtern eingeführt, wenn es Anhaltspunkte für Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch gibt.

Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte nach der Kabinettssitzung, der Schutz von Kindern gehöre zum Kernbereich staatlicher Verantwortung. Der Vorrang der Eltern bei der Erziehung solle dabei nicht angetastet werden. Es gebe aber auch Kinder, die besonders geschützt werden müssten.

Familienministerin Christa Stewens (CSU) kritisierte, dass der Bund trotz mehrfacher Aufforderung des Bundesrates, die bundesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Kinder zu verbessern, untätig geblieben sei. "Für Bayern schaffen wir nun die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsvorsorge und den Schutz unserer Kinder", sagte sie. Das bayerische Maßnahmenpaket reiche von der Eltern- und Familienbildung über Erziehungshilfen und spezielle Angebote für sogenannte Risikofamilien bis hin zu den jetzt beschlossenen gesetzlichen Vorgaben.

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