"Ein FBI wird nicht gebraucht"
Bundestag diskutiert Folgerungen aus Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen
Die Union habe aber immer gesagt, dass dieser "tiefe Eingriff in die Persönlichkeiten der Betroffenen" nur unter engen Voraussetzungen erfolgen dürfe, behauptete Bosbach. Dabei habe das Karlsruher Gericht definiert, wie diese rechtlichen Voraussetzungen aussehen müssten. An dieser Stelle müsse nun der Referentenentwurf präzisiert werden. Auch sei sorgfältig zu prüfen, welche Schlussfolgerungen sich aus dem Richterspruch beispielsweise für die Strafverfolgung ergeben.
Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte dagegen, das Gericht habe Online-Durchsuchungen lediglich "unter ganz engen Voraussetzungen im Ausnahmefall" zugelassen. Auf den Prüfstand müsse nun der gesamte BKA-Gesetzentwurf, der zahlreiche Elemente "aus dem Katalog des Überwachungsstaates" enthalte wie Schleierfahndung, großer Lauschangriff und "Späh-Angriff per Video". Ein "solches FBI mit vollen geheimdienstlichen Befugnissen" werde nicht gebraucht.
Ähnlich äußerte sich für die Links-Fraktion der Abgeordnete Jan Korte. Statt "weiter den Weg in den präventiven Überwachungsstaat" zu gehen, sei ein grundsätzlicher Richtungswechsel in der Innenpolitik geboten. Nicht alles technisch und rechtlich Mögliche müsse auch tatsächlich gemacht werden.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz sagte, die große Koalition habe mit dem Karlsruher Urteil eine Niederlage erlitten. Schließlich hätten die Koalitionsfraktionen dem Bundeshaushalt 2007 zugestimmt, in dem Online-Durchsuchungen vorgesehen seien.
SPD-Fraktionsvize Körper wies den Vorwurf zurück, dass Mittel für Online-Durchsuchungen bereitgestellt worden seien. Vielmehr sei es darum gegangen, diese Fahndungsmethode zu erforschen. Körper betonte zugleich, ein BKA mit den von der Koalition vorgesehenen Kompetenzen sei längst erforderlich.
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Am 06. Mär. 2008 unter:
politikStichworte:
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