Beratungshilfegesetz
Rechtsberatung für Bedürftige soll erschwert werden
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) wies die Kritik zurück, dass das Anliegen der Bundesländer unsozial sei. Die Änderung sei nötig, damit die Länder auch künftig in der Frage handlungsfähig blieben. Es werde lediglich versucht "Auswüchse zu beseitigen".
Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) sprach von einer "dramatischen Explosion der Kosten". Hauptursache sei neben den erhöhten Anwaltsgebühren vor allem, dass diese Beratung zunehmend "als allgemeine Lebenshilfe" in Anspruch genommen werde. Als solche könne sie durch die Justizhaushalte aber nicht finanziert werden. Die CDU-Politikerin kritisierte derzeit unklare gesetzlichen Begrifflichkeiten und eine "großzügige Bewilligungspraxis".
Künftig sollen laut Länder-Entwurf die Voraussetzungen für die Beratungshilfe genauer geprüft werden. Der Begriff der Mutwilligkeit soll dafür konkretisiert werden. Ferner soll die Eigenbeteiligung auf 20 Euro erhöht werden, wenn der Rechtsanwalt den Betroffenen nicht nur berät, sondern auch vertritt. Die Landesjustizverwaltungen sollen außerdem verpflichtet werden, Ratsuchende auf andere Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Reform ist eine Initiative der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Das seit 1981 geltende Beratungshilfegesetz stellt sicher, dass Bedürftige bei rechtlichen Problemen professionelle Hilfe bekommen. Vor einer Bewilligung prüft das zuständige Amtsgericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Während den Angaben nach Anfang der 1980er Jahre aber mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Millionen Mark im Jahr gerechnet wurde, seien es 2006 bundesweit rund 85 Millionen Euro gewesen. - Banken, die sich verspekuliert haben, erhalten derzeit Milliardenbeträge vom Staat.
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Am 10. Okt. 2008 unter:
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