BND-Untersuchungsausschuss
BGH verwirft Oppositions-Antrag zu Informationsaustausch zwischen BND und USA
Der Ausschuss sollte daraufhin die Bundesregierung auffordern, Mitteilungen eines BND-Mitarbeiters in Katar in Originalform vorzulegen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde der Ausschussmehrheit war nun erfolgreich.
BGH: Die Entscheidung ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten
Der BGH-Staatsschutzsenat betonte, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorlage solcher Akten an den Ausschuss "dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten" sei. Dieses könne von der Ausschussminderheit gegebenenfalls auch gegen den Willen der Ausschussmehrheit angerufen werden. In der Sache gehe der Streit darum, ob die Bundesregierung dem Ausschuss die Dokumente zu Recht nur in einer weitgehend unleserlich gemachten Fassung zur Verfügung stellen durfte.
Die Opposition interessiert sich insbesondere für den Informationsaustausch zwischen dem BND-Mitarbeiter "Gardist" beim US-Zentralkommando (CENTCOM) in Katar und der BND-Zentrale in Deutschland. Der Untersuchungsausschuss prüft, ob es vor oder während des Irak-Krieges 2003 einen Informationsaustausch zwischen dem Bundesnachrichtendienst und US-Dienststellen gab.
Der BND bestreitet, kriegsrelevante Informationen weitergegeben zu haben. Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte sich gegen eine deutsche Beteiligung am Irak-Krieg ausgesprochen.
Der Linke-Abgeordnete Norman Paech hatte am 8. Oktober 2008 beantragt, die Bundesregierung aufzufordern, die bislang zur Verfügung gestellten "nahezu vollständig geweißten" und damit unleserlichen Mitteilungen des BND-Mitarbeiters in "ungeweißter Form" zu übermitteln.
Die Aufzeichnungen enthielten Informationswünsche des US-Hauptquartiers an die BND-Mitarbeiter in Bagdad.
Dem Antrag stimmten auch die Abgeordneten Max Stadler (FDP) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) zu. Bislang hatte die Bundesregierung nach Angaben der Grünen ihr restriktives Vorgehen mit Staatswohl-Gründen gerechtfertigt.
Ende 2008 hatten hochrangige US-Militärs mit Aussagen im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" für Aufsehen gesorgt, wonach BND-Informationen im Irak-Krieg eine bedeutende Rolle für die amerikanische Einsatzführung gespielt hätten.
(AZ: 3 ARs 6/09 - Beschluss vom 26. März 2009)
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Am 08. Apr. 2009 unter:
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