Niederlage für US-Konzern Monsanto

Genmais MON 810 bleibt verboten

Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April von der Bundesregierung verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Dienstag (5. April) mitteilte. Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine "Gefahrenlage", bei der Schäden für Menschen oder Tiere nicht ausgeschlossen werden könnten. Gentechnik-Gegner begrüßten die Entscheidung. Monsanto-Deutschland kündigte an, möglicherweise nächstinstanzlich weiter gegen das Verbot vorzugehen.

Mit dem Beschluss, der am Montag ergangen war, bestätigte erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbots. In der Begründung hoben die Richter hervor, dass nach vorläufiger Prüfung durch den Anbau Gefahren entstünden, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange.

"Für ein Verbot müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen"

Für ein Verbot müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten seien, hieß es. Es genüge, wenn sich aus neuen Informationen "Anhaltspunkte" dafür ergäben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Das Gericht habe zu prüfen gehabt, ob die Behörden diese Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet hätten. Dies sei der Fall gewesen, betonten die Richter.

Der Genmais MON810 war am 14. April von Aigner verboten worden, weil er eine Gefahr für die Umwelt darstelle. Daraufhin reichte Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage ein. Das Unternehmen wollte das Verbot per Eilentscheid kippen, um den Genmais noch in diesem Frühjahr in Deutschland aussäen zu können.

Die Geschäftsführerin von Monsanto-Deutschland, Ursula Lüttmer-Ouazane, äußerte sich "enttäuscht" über die Entscheidung der Richter. Man sei von der "Stichhaltigkeit" der eigenen Position überzeugt. Aigners Verbot von MON 810 nannte sie "willkürlich" und nicht "durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert". Ein Monsanto-Sprecher ergänzte, dass das Unternehmen möglicherweise Beschwerde beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht einlegen werde. Dies solle "innerhalb der nächsten 24 Stunden" erfolgen.

Gentechnik-Gegner begrüßten den Gerichtsbeschluss. "Der skrupellose Versuch von Monsanto, den riskanten Genmais doch noch auf die Äcker zu bekommen, ist vorerst gescheitert", sagte die Gentechnik-Expertin von Greenpeace, Stephanie Töwe. Der Bioanbauverband Bioland sah das Vertrauen von Landwirten und Verbrauchern in eine Politik gestärkt, "die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Konzerne beugt".

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