Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Antrag der CDU-Länder als Verzögerungstaktik kritisiert

Einwegpfand

Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen wollen im Bundesrat gegen die Neufassung der Verpackungsverordnung stimmen. Statt dessen wollen sie eine Mindest-Abfüllmenge für Getränke in Mehrwegverpackungen von 21 Milliarden Litern jährlich vorschreiben. Der Naturschutzbund Nabu kritisierte diesen Vorschlag als reine Verzögerungstaktik. Eine Mehrweg-Menge von 21 Milliarden Litern entspreche nur einer Mehrwegquote von 64,3 Prozent, weit weniger als heute. "Mit ihrem Antrag beweisen die Bundesländer, dass es ihnen nicht um die Müllvermeidung, sondern nur um einen weiteren Aufschub der überfälligen Sanktionen geht", erklärte Nabu-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Es sei kurios, dass die Länder immer wieder das Pfand auf Einwegverpackungen als Teufelszeug ablehnten, in ihrem eigenen Antrag aber das Pflichtpfand als Sanktionsmaßnahme vorschlagen würden.

Der Antrag der CDU-geführten Länder sieht vor, dass bei Unterschreiten der Mindestmenge ein Zwangspfand auf sämtliche Einwegverpackungen erhoben wird. Der Entwurf von Bundesumweltminster Jürgen Trittin (Grüne), der nur noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt, sieht dagegen ein Pflichtpfand auf alle "ökologisch nachteiligen" Verpackungen außer Winflschen vor, unabhängig von einer Quote. Nicht davon betroffen sind demnach Milchschläuche und die - in ihrer Umweltfreundlichkeit allerdings weiterhin umstrittenen - Kartonverpackungen. Nach der bisherigen Rechtslage gibt es ein automatisches Pflichtpfand, wenn mehrere Jahre lang weniger als 72 Prozent der Getränke in Mehrweg abgefüllt werden. Das ist seit 1997 der Fall, für 2000 ist die Quote gar auf rund 68,5 Prozent gesunken. Allerdings betrifft die komplizierte Regelung nur einige Produkte: Für Bier- und Mineralwasserdosen gäbe es Pfand, nicht aber für Coladosen.

"Das Ziel solcher ebenso kryptischen wie sinnlosen Anträge kann nur sein, auf Zeit spielen zu wollen", kritisierte Nabu-Geschäftsführer Billen. Zeit für einen Aufschub zur Rettung der stetig sinkenden Mehrwegquote bestehe allerdings nicht: Würde sich der aktuelle Trend ungebrochen fortsetzen würde, sänke der Mehrweganteil in rund zehn Jahren unter einen wirtschaftlich tragbaren Wert. Das System würde komplett vom Markt verschwinden.

In dem im Antrag ebenso enthaltenen Versuch, auch Vorgaben für die Verwertung anderer Verpackungen festlegen zu wollen, sieht der Nabu ein weiteres Indiz für die Verzögerungstaktik der Länder. "Eine unseriöse Vermischung", so Billen, "denn über die Verwertung anderer Verpackungsmaterialien soll erst in der kommenden Legislaturperiode entschieden werden."

Der Nabu fordert die umgehende Bekanntgabe der Mehrweganteile für den so genannten Nacherhebungszeitraum. Damit wären die Voraussetzungen für die Umsetzung der gültigen Verpackungsverordnung erfüllt, wonach ein Pfand auf Bier, Wein und Mineralwasser in Einwegverpackungen fällig wäre. "Jedem Aufschub wird so der Boden entzogen, und man kann sich wieder auf ernstgemeinte Verbesserungsvorschläge zum Verordnungsentwurf konzentrieren", so der NABU-Bundesgeschäftsführer.