Die Arbeitsgruppe habe die wesentlichen Änderungsregelungen für den Vermittlungsausschuss im konstruktiven Dialog erarbeitet, sagten Bundesinnenminister Otto Schily, sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Fritz Behrens und der bayerische Innenminister Günther Beckstein. Am kommenden Mittwoch werde der Vermittlungsausschuss über die Vorschläge abstimmen, zwei Tage später der Bundestag. Am 21. Juni schließlich solle der Bundesrat endgültig grünes Licht für die Waffenrechtsnovelle geben.
Erst in der vergangenen Woche hatte die Länderkammer das vom Bundestag am Tag des Dramas von Erfurt beschlossene neue Waffengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um es weiter zu verschärfen. Am 26. April hatte ein ehemaliger Schüler im Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.
Die drei Innenminister zeigten sich überzeugt, dass Jägern und Sportschützen mit dem Gesetz keine unnötigen Erschwernisse auferlegt werden. Vielmehr werde klargestellt, dass die Hauptgefahr von illegalen Waffenbesitzern ausgehe. Daher sei neben zusätzlichen polizeilichen Bekämpfungsmaßnahmen für Besitzer unerlaubter Waffen Straffreiheit vorgesehen, wenn diese innerhalb von fünf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die Waffen unbrauchbar machen oder sie den Behörden übergeben.