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Bundestag muss nach der Wahl Volksabstimmung neu diskutieren

Initiative Volksentscheid

Die Diskussion über Volksentscheide werde in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt. Davon geht die Bürgeraktion Mehr Demokratie e.V. nach einer persönlichen Befragung von 110 Bundestagskandidaten und der Auswertung der Parteiprogramme aus. Dabei zeichne sich in allen Parteien eine klare Mehrheit für die Einführung einer Volksinitiative ab. Mehr Demokratie kündigte an, dem neuen Bundestag 100.000 Unterschriften der Aktion "Menschen für Volksabstimmung" zu überreichen, um der Forderung nach bundesweiten Volksabstimmungen Nachdruck zu verleihen.

Als im Juni der von SPD und Grünen eingebrachte Gesetzentwurf für direkte Demokratie aufgrund der Blockade der CDU die nötige 2/3 Mehrheit verfehlte, versprachen die Redner aller Fraktionen eine Wiedervorlage nach der Wahl. Diese Ankündigung bestätigte sich in den Gesprächen von Mehr Demokratie. Über die Hälfte der befragten Kandidaten rechnet damit, dass Volksabstimmungen in den Koalitionsverhandlungen und in der nächsten Legislaturperiode eine Rolle spielen werden.

Bis auf die CDU versprechen alle Parteien in ihren Wahlprogrammen die Einführung der direkten Demokratie. FDP und Grüne erklären diese sogar zu einem ihrer wichtigsten Ziele bei einer eventuellen Regierungsbeteiligung. Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie, resümiert die Befragung: "Wählen allein reicht den Menschen nicht. Diese Erkenntnis setzt sich auch bei den Politikern mehr und mehr durch. Egal, wie die Wahl am Sonntag ausgeht ­ wir werden mindestens eine Partei an der Regierung haben, die den Wählerinnen und Wählern mehr Demokratie verspricht.“

Nachdem im Juni erstmals eine Mehrheit für die direkte Demokratie votiert hat, hofft die Initiative im kommenden Bundestag auf den Durchbruch. Die Frage nach der Einführung von Volksabstimmungen wird sich spätestens im Hinblick auf die EU-Verfassung stellen, die der Konvent bis 2003 erarbeiten will. Hier habe sich selbst die CDU für ein Referendum ausgesprochen. Dafür muss aber zunächst das Grundgesetz geändert werden.