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Bundestag billigt Gesetz zur Entdiskriminierung von Prostituierten

Sittenwidrigkeit wird aufgehoben

Nach jahrzehntelangem Kampf bekommen Prostituierte in Deutschland vom nächsten Jahr an mehr Rechte. Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen rot-grünen Gesetzentwurf zur rechtlichen und sozialen Besserstellung der bundesweit etwa 400.000 Huren. Die neue Regelung legalisiert das bisher nur geduldete Gewerbe und hebt dessen Sittenwidrigkeit auf. Die Neuregelung ermöglicht Huren und Callboys eine soziale Absicherung. Sie können künftig Arbeitsverträge mit Kunden oder Arbeitgebern abschließen, haben einen Rechtsanspruch auf Lohn und können sich bei abhängiger Beschäftigung in der SozialversicherungSozialversicherung absichern.

Damit haben sie Ansprüche auf Umschulung und Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsmarkt sowie auf Leistungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Im Strafgesetzbuch werden die Teile gestrichen, die bisher die Förderung von Prostitution auch ohne Ausbeutung der Prostituierten unter Strafe stellten.

Frauen- und Familienministerin Christine Bergmann sagte, das Gesetz beende eine "scheinheilige Doppelmoral". Die Dienste der Prostituierten werden nach Angaben der Ministerin bundesweit täglich 1,2 Millionen mal in Anspruch genommen. Bergmann betonte aber, Prostitution sei auch weiter kein normaler Beruf und damit nicht auf eine Ebene zu stellen mit anderen Jobs.

Die Berliner Prostituierten-Beratungsstelle "Hydra" hält das neue Gesetz für "richtungsweisend". Friederike Strack von "Hydra" kritisiert aber, dass Sperrbezirksverordnung und Werbeverbot bestehen bleiben. Stattdessen müsse bei der "Sexarbeit" immer noch mit Umschreibungen gearbeitet werden. Strack hofft, dass das Gesetz hier im Laufe der Zeit nachgebessert wird.

Ähnlich äußerten sich im Bundestag die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk und die PDS-Familienexpertin Christina Schenk. Prostituierte müssten als "selbstbestimmt handelnde Werktätige" betrachtet werden, sagte Schenk.

Ablehnung gab es im Bundestag nur von der Union. Die CSU-Politikerin Maria Eichhorn sagte, mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit für die Tätigkeit von Huren werde Prostitution "verharmlost".

Die SPD-Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier betonte dagegen, mit den Neuregelungen sei die Gesetzeslage nur dem Bewusstseinswandel in der Gesellschaft angepasst worden. Ein dramatischer Sittenverfall drohe daher nicht.