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Unbefristetes Verbot von gentechnisch verändertem Essen soll aufgehoben werden

Gentechnik in der EU

Seit 1998 sind keine neuen genmanipulierten Pflanzen und seit 2000 keine Lebensmittel mehr aus genveränderten Pflanzen von der EU-Kommission zugelassen worden, da es keine ausreichenden rechtlichen Schutzmechanismen vor den Gefahren genveränderter Pflanzen gab. In letzter Zeit bemüht sich die EU-Kommission aber um ein Ende des EU-Moratoriums, da es den wachsenden handelspolitischen Druck seitens der Vereinigten Staaten in der bevorstehenden neuen Verhandlungsrunde in der Welthandelsorganisation (WTO) auszuweichen will. Die USA lehnen bereits die EU-Forderung ab, die Themen Umweltschutz und Kennzeichnungspflicht für genveränderte Lebensmittel aufzunehmen. Vor kurzem wurde eine neue EU-Freisetzungsrichtlinie beschlossen. Die Novel-Food-Verordnung wird auch in Kürze überarbeitet sein.

Die EU-Kommission hat seit Mitte Januar 2003 bereits wieder acht neue Anmeldungen auf genveränderte Pflanzensorten (Raps, Mais, Kartoffeln, Sojabohnen, Zuckerrüben) vorliegen. Spätestens Ende 2003 werden viele genveränderte Pflanzen als Saatgut in den Verkehr kommen. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) fordert daher ein Verbot der Zulassung von genverändertem Saatgut. Letztlich wolle niemand diese genmanipulierten Produkte. Sie seien nur vermarktungsfähig, wenn die Endverbraucher über deren Herkunft getäuscht würden.

Viele Genveränderungen zielten gar nicht auf eine Verbesserung der Pflanzen, sondern auf eine Kombinierbarkeit mit bestimmten Pestiziden oder die Verhinderung der Wiederaussaat ab, so dass die Landwirte an bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel gebunden werden sollen.

Nicht nur die industrialisierte Landwirtschaft gerät unter die Kontrolle von transnationalen Gentechnik-Konzernen, auch die Felder von konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der direkten und weiteren Nachbarschaft von Gen-Feldern würden mit genveränderten Pollen kontaminiert, ohne dass sie sich wirksam davor schützen können. Es gäbe in der freien Natur keine wirksame Maßnahme, die den Gentransfer 100%ig verhindern kann. Dadurch drohe in relativ kurzer Zeit die Verunreinigung aller landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Niemand vermag derzeit auch nur ansatzweise abzuschätzen, welche Folgen das Ausbringen gentechnisch veränderter Pflanzensorten auf das ökologische Gleichgewicht - lokal wie global - haben könnte. Aus Sorge vor unvorhersehbaren negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt hat auch das Umweltbundesamt vor dem uneingeschränkten Anbau von genveränderten Pflanzen gewarnt.

Insbesondere der Verlust der genetischen Vielfalt in den Ländern des Südens würde auch dort langfristig zu Hungersnöten führen, wo so etwas bisher unvorstellbar war. Gentechnik stelle eine Gefahr für das ökologische Gleichgewicht in diesen Regionen dar. Denn die genetische Vielfalt sei auch ein Schutz vor den Auswirkungen von Schädlingsbefall und Klimaveränderungen.

Neben einer eindeutigen Kennzeichnung genveränderter Pflanzen und den aus ihnen hervorgegangenen Produkten ist die Haftung für Schäden durch die Ausbreitung genveränderter Pflanzen ein wichtiges Thema. Unklar ist, wie viel und unter welchen Bedingungen ein Verbreiter genveränderter Pollen bezahlen muss, wenn der konventionell wirtschaftende Nachbar seine kontaminierte Ernte nicht mehr los wird. Dies wird jedoch von den Biotech-Unternehmen vehement abgelehnt. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments will nun die heftig umstrittene Richtlinie zur Umwelthaftung abmildern. Eine Mehrheit stimmte für eine Entschärfung der Haftung. Die ödp fordert die unbegrenzte Haftung bis ins Privatvermögen der Inverkehr-Bringer von genveränderten Pflanzen. Diese Haftung sollte unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen und vom Standort eintreten, wo der Schaden auftritt. Gentechnisch und gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte sollen nach dem Willen der EU-Kommission untereinander absprechen , wie sie mit den Sicherheitsabständen oder einem geforderten Fruchtwechsel unliebsame Kontaminationen vermeiden wollen. In der Frage der Haftung für gentechnische Verunreinigungen zieht sich die EU-Kommission vornehm zurück: das geltende nationale Zivil- und Haftungsrecht "sei ausreichend". Die EU-Staaten hatten sich vor fünf Jahren darüber geeinigt, dass auch das "vereinfachte Verfahren" für die Genehmigung von Genpflanzen nicht mehr angewandt werden soll, wonach die Zulassung in einem EU-Land automatisch die Genehmigung auf dem gesamten Binnenmarkt nach sich zieht. Doch solange dafür keine Rechtsgrundlage geschaffen wird, sind Zulassungen nach dem vereinfachten Verfahren weiterhin rechtsverbindlich. Das "vereinfachte Verfahren" stellt letztlich einen Missbrauch der Möglichkeiten des EU-Binnenmarktes dar. Die ödp fordert seit langem ein klares Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Lebewesen. Die Patentierung von Genen muss generell verboten werden. Die ödp unterstützt daher die Resolution des US-amerikanischen Bauernverbands "National Family Farmers Coalition" zur Gentechnik.