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Ärzte-Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

EuGH-Urteil

Der Bereitschaftsdienst von Ärzten muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Dies treffe auch dann zu, wenn sich der Mediziner "an der Arbeitsstelle ausruhen darf", heißt es in dem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Die Ärzteschaft verlangte daraufhin eine schnelle Änderung des deutschen Arbeitszeitrechts. "Das Urteil bringt Sicherheit für die Patienten und stoppt die Ausbeutung der Ärzte", zeigte sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe zufrieden. Durchgehende Arbeitsschichten von 30 Stunden ohne wirkliche Pause sind bisher noch an der Tagesordnung.

Der Klinikärzteverband Marburger Bund sprach von einem "historischen Urteil". Mit ihm werde das deutsche Arbeitszeitgesetz "hinfällig". Außerdem werde es "massive finanzielle und personelle Auswirkungen auf das deutsche Gesundheitswesen haben". Die Medizinerverbände rechnen damit, dass mindestens 15 000 zusätzliche Ärzte eingestellt werden müssen. Hoppe forderte die Politik auf, die notwendigen Finanzmittel schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. "Mit der bisherigen Verzögerungstaktik muss jetzt Schluss sein", forderte der Ärztepräsident.

Im vorliegenden Fall hatte der Arzt Norbert Jaeger aus dem Städtischen Krankenhaus in Kiel vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gegen die in Deutschland übliche Praxis geklagt, Bereitschaftsdienste von Ärzten nicht als Arbeits- sondern als Ruhezeit einzustufen. Seine vergangenes Jahr eingereichte Klage gegen die Landeshauptstadt Kiel wurde vom Landesarbeitsgericht an Luxemburg weitergeleitet. Der EuGH sollte prüfen, ob das deutsche Recht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will nach eigenen Worten die erforderlichen Änderungen des Arbeitszeitgesetzes noch in das parlamentarische Verfahren zu den anstehenden Reformgesetzen für den Arbeitsmarkt einbringen. Die Neuregelung werde den Betroffenen die Spielräume bieten, die sie "für eine praxisgerechte Arbeitszeitgestaltung mit Bereitschaftsdienst benötigen".

Nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums berührt das Urteil nicht nur Krankenhäuser, sondern auch andere Branchen mit vergleichbaren Arbeitszeitorganisationen. Auch ohne die erforderlichen Gesetzesänderungen seien öffentliche Arbeitgeber schon jetzt an den vom EuGH aufgestellten Grundsatz gebunden.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verwies auf existierende Arbeitszeitmodelle, die eine EuGH-Urteil konforme Gestaltung möglich machten.