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Turchino-Massenerschießungen durch SS bleiben in Deutschland ungesühnt

BGH stellt Verfahren ein

Der für die Massenerschießungen italienischer Gefangener am Turchino-Pass 1944 angeklagte frühere SS-Offizier Friedrich Engel muss nicht ins Gefängnis. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig stellte das Verfahren gegen den in Hamburg lebenden Angeklagten ein, obwohl auch der BGH die Ansicht vertrat, Engel sei strafrechtlich für die Morde verantwortlich. In seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 17. Juni 2004 - 5 StR 115/03) begründete der BGH diesen Schritt mit dem hohen Alter des heute 95-Jährigen und einem "ausstehenden erheblichen weiteren Aufklärungsbedarf". Engel war 2002 vom Hamburger Landgericht wegen Mordes zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er 1944 als SS-Sturmbannführer und Leiter der Sicherheitspolizei in Genua nach einem Bombenanschlag italienischer Partisanen auf ein deutsches Soldatenkino eine ihm befohlene "Sühnemaßnahme" organisiert hatte. Dabei waren am Turchino-Pass 59 italienische Gefangene erschossen worden. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Hamburger Urteil eingelegt.

Bei seiner Entscheidung schloss sich der BGH jedoch der Auffassung des Hamburger Schwurgerichts an, dass Engel für das Massaker strafrechtlich verantwortlich gewesen sei. Nach Ansicht der Richter ist jedoch zu erwarten, dass Engel für ein weiteres Verfahren in absehbarer Zeit nicht mehr verhandlungsfähig sein wird. Diese Entscheidung sei auch vor dem Hintergrund getroffen worden, dass "mit der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten ernstlich erst in den 90er Jahren und damit unbegreiflich spät begonnen worden war".

Engel muss nach Einschätzung des Gerichts dennoch mit juristischen Folgen rechnen: Er war 1999 wegen der Erschießungen am Turchino-Pass sowie weiterer Kriegsverbrechen in Abwesenheit durch ein italienisches Militärgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Jetzt wies der BGH darauf hin, dass das italienische Urteil nach der bevorstehenden Einführung von Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl möglicherweise doch noch vollstreckt werden könnte.