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Lange Haftstrafen wegen Mordes an Kommunalpolitiker rechtskräftig

Bundesgerichtshof

Die langjährigen Haftstrafen im Fall der tödlichen Schüsse auf den Grünen-Kommunalpolitiker Heribert Purreiter aus Waldbronn bei Karlsruhe sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revisionen der drei Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe.

Der 16-jährige Hauptangeklagte war im Juli 2005 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der geständige Jugendliche aus der Schwarzwaldgemeinde Bühlertal hatte im Oktober 2004 dem 49-jährigen Realschullehrer und stellvertretenden Bürgermeister von Waldbronn vor dessen Wohnung aufgelauert und ihn mit mehreren Schüssen tödlich verletzt.

Hintergrund der Tat war ein Eifersuchtsdrama. Der 51-jährige Auftraggeber vermutete in dem Grünen-Politiker fälschlich den Liebhaber seiner Ex-Frau. Den 16-Jährigen und dessen Vater beauftragte er, dem vermeintlichen Widersacher "die Knie zu zertrümmern". Der Vater, der seinem Sohn einen Revolver besorgt, ihn zum Tatort gebracht und instruiert hatte, wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Ebenfalls zehn Jahre Haft erhielt der Auftraggeber der Bluttat.

Als der Kommunalpolitiker am späten Abend des 14. Oktober 2004 von einer Parteiversammlung nach Hause kam, zielte der 16-Jährige aus einem Hinterhalt zunächst auf das rechte Knie Purreiters, verfehlte es aber knapp. Als das Opfer daraufhin zu fliehen versuchte, feuerte er aus kurzer Distanz vier Schüsse auf den Oberkörper Purreiters ab, von denen zwei im Brustbereich trafen. Trotz einer Notoperation starb der Politiker an einer inneren Verblutung.

(AZ: 1 StR 555/05 - Beschluss vom 7. Februar 2006)