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Gewaltopfer stellen nur selten Antrag auf staatliche Hilfe

Schlechte Information

Opfer von Gewalttaten in Deutschland nutzen nur selten ihre Ansprüche auf staatliche Entschädigung. Lediglich jeder zehnte Betroffene stelle einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen Versorgungsämtern der Bundesländer, so die Opferschutzorganisation Weißer Ring. Mangelhafte Information der potenziell Anspruchsberechtigten von Seiten des Staates sei dafür eine der Ursachen. Zudem würden nur 42 Prozent der Gewaltopfer nach dem Gesetz auch als solche anerkannt, kritisierte der Vorsitzende der Organisation, Wolf Weber. Dies sei eine "skandalöse Bilanz" für "das Selbstverständnis eines Rechts- und Sozialstaats".

Weber forderte deshalb eine bessere Zusammenarbeit von Polizei und den zuständigen Verwaltungsbereichen. "Bereits bei der Strafanzeige bei der Polizei sollten die Gewaltopfer oder deren Angehörige auf ihre Ansprüche gemäß Opferentschädigungsgesetz hingewiesen werden", so der Vorsitzende.

Jedes Jahr werden der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge rund 200.000 Menschen Opfer von Gewaltdelikten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung und Geiselnahme. Hinzu kommt die Dunkelziffer nicht angezeigter Taten, abzuziehen sind die Fälle, in denen die Polizei zwar ein entsprechendes Delikt annahm, aber es in Wirklichkeit gar nicht vorlag. Insbesondere von der Polizei als Mord eingestufte Fälle werden häufig von Gerichten nicht als solche anerkannt - aber bei Mordverdacht kann die Polizei mit schärferen Maßnahmen ermitteln.