Vor dem Erfurter Landgericht müssen sich nun ein 17 und ein 22 Jahre alter Strafgefangener wegen Mordes an ihrem Mithäftling verantworten. Der 21-jährige vierte Zellengenosse ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Die beiden mutmaßlichen Täter hatten zunächst behauptet, sie hätten das Opfer erhängt in der Toilette aufgefunden. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Aussage des dritten Angeklagten haben die 17- und 21-Jährigen den Jungen jedoch gemeinsam erdrosselt.
Auch die ersten Kriminalbeamten am Tatort schöpften keinen Verdacht auf einen gewaltsamen Tod. Ein Beamter räumte vor Gericht unter anderem ein, dass der 16-Jährige den mit einem doppelten Knoten fest verschlossenen Strick um seinen Hals nur schwerlich selbst zugebunden haben konnte. Da die Kriminalbeamten dennoch nicht von einem Straftatverdacht ausgegangen seien, hätten sie weder die Zelle versiegelt, noch Anweisungen um Umgang mit den drei jetzt vor Gericht
stehenden Mithäftlingen an die Anstalt erteilt. So konnten die drei Angeklagten am Morgen nach der Tat in die Zelle zurückkehren, um persönliche Gegenstände an sich zu nehmen.
Zuvor hatten bereits drei am Morgen nach der Tatnacht eingesetzte Justizvollzugsbeamte erklärt, sie hätten den von den Mithäftlingen vorgetäuschten Selbstmord für glaubwürdig gehalten. Die drei
Strafgefangenen hätten beim Aufschluss der Zelle einen sehr "geschockten Eindruck" gemacht.