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Ex-Verfassungsrichter sieht Kopftuchverbot auch für Nonnentracht

Berufskleidung oder nicht

Das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg erstreckt sich nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde auch auf die Nonnentracht. Das inzwischen schriftlich vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni, das der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin den Zugang zum Schuldienst des Landes verwehrte, sei in dieser Frage "eindeutig", betonte Böckenförde in der "Süddeutschen Zeitung". Befolge das Land sein eigenes Gesetz so, wie es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nur Bestand haben kann, müsse es den Nonnenhabit verbieten, so Böckenförde. Ansonsten nähme das Land "sein eigenes Schulgesetz nicht ernst".

Der Versuch des Landes, das Ordensgewand als Berufskleidung zu deklarieren, tue "allen Nonnen einen Tort an", unterstrich Böckenförde. Wer das Ordenskleid zur Berufskleidung umdeute und ihm damit "den Charakter des religiösen Bekenntnisses nehmen" wolle, beleidige alle Nonnen. "Der sollte sich mal über den Ritus der Einkleidung informieren, wenn die Ordensschwestern ihre Gelübde ablegen und ihren Ordenshabit überreicht bekommen, als Zeichen dafür, dass sie ihr Leben in besonderer Weise Gott widmen",.

Eine muslimische Lehrerin, der das Kopftuch verboten werde, könne nun gerichtlich durchsetzen, dass Nonnen in der Schule den Schleier ausziehen müssen, sagt Böckenförde. Sie könne eine unzulässige Diskriminierung geltend machen. Damit reagierte der Jurist auf Äußerungen von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) vom Montag. Sie hatte Berichte zurückgewiesen, wonach das Kopftuchverbot auch Nonnen treffe. Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in seinem Urteil den Grundsatz der strikten Gleichbehandlung der Religionen betont, sagte Schavan. Über das Tragen einer "Berufskleidung" von Ordensschwestern habe es aber nicht ausdrücklich entschieden, da diese Frage nicht Ausgangspunkt des Prozesses gewesen sei.