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Studiengebühren würden soziale Selektion verschärfen

Universitäten

Die soziale Herkunft und der Geldbeutel der Eltern entscheiden darüber, wer in Deutschland ein Studium aufnimmt. Die soziale Zusammensetzung der Studierenden hat sich seit 1982 deutlich verändert, wie die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks (DSW) belegen: Die Quote der Studierenden aus einkommensschwachen Elternhäusern ist von 23 Prozent auf 13 Prozent gesunken, während der Anteil der Studierenden aus einkommensstarken Familien von 17 Prozent auf 33 Prozent angewachsen ist. Nur acht von 100 Kindern aus ärmeren Haushalten nehmen heute ein Studium auf. Studiengebühren könnten diese soziale Selektion noch verschärfen. Dies gab das Deutsche Studentenwerk als Dachverband der 61 örtlichen Studentenwerke zu bedenken. Anlass ist die heutige mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur sechsten Überarbeitung des Hochschulrahmengesetzes. Dabei geht es um die Frage, ob die Bundesregierung in dem Gesetz weiterhin die Studiengebührenfreiheit bundesweit vorschreiben darf. Sechs Bundesländer haben dagegen im Mai 2003 Klage eingereicht.

"Die Studiengebührenfreiheit und die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sichern jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien den Zugang ins Studium", meint der Generalsekretär des DSW, Achim Meyer auf der Heyde. "Sie realisieren ein Stück Chancengerechtigkeit." Studiengebühren dagegen verteuerten das Studium und schafften für viele Studierwillige neue Hürden, weil es in Deutschland kein ausgebautes Stipendiensystem gebe.

Nach der aktuellen Sozialerhebung des DSW finanzierten sich gerade einmal zwei Prozent der rund zwei Millionen Studierenden unter anderem mit Stipendien. "Die Einführung von Studiengebühren könnte die im deutschen Bildungssystem ausgeprägte soziale Selektion noch verschärfen", befürchtet Meyer auf der Heyde. Zudem dürften unterschiedliche Gebühren in Abhängigkeit von Hochschule und Studiengang die Freiheit der Berufswahl einschränken. Da Eltern gegenüber ihren studierenden Kindern auch bei Volljährigkeit unterhaltspflichtig sind, würden nun eingeführte Studiengebühren automatisch auch die elterliche Unterhaltspflicht erhöhen, meint das DSW. Mit anderen Worten: Studiengebühren müssen nicht die Studierenden selbst zahlen, sondern ihre Eltern. Auch das würde gerade die einkommensschwachen Familien zusätzlich belasten.

So kommt das DSW zu dem Schluss: Studiengebühren lassen sich derzeit nicht sozial verträglich einführen.

Zwar lägen von einzelnen Bundesländern, Hochschulen und Parteien zahlreiche Modelle für Studiengebühren vor. Sie alle behaupteten ebenso, Studiengebühren könnten über Stipendien sozial verträglich gestaltet werden. Tatsache sei hingegen, von einem wirklich ausgebauten Stipendiensystem sei Deutschland weit entfernt. Denn schließlich gebe es in Deutschland rund 150 Stipendiengeber sowie die zwölf Begabtenförderungswerke, aber sie erreichten mit zwei Prozent nur einen verschwindend geringen Anteil der Studierenden.