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Gebührenfreies Erststudium

Die Novelle des Hochschulrahmengesetzes

Am

Mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes wird der Grundsatz der Gebührenfreiheit für das Erststudium gesetzlich festgeschrieben. Gleiches gilt für einen darauf aufbauenden Studiengang, der zu einem weiteren Abschluss wie Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen führt. Ausnahmen sollen nur in eng definierten Grenzen zulässig sein. Zugleich schafft die Novelle eine neue gesetzliche Grundlage für Bachelor- und Master-Abschlüsse.


Diese seit 1998 eingeführten Studiengänge sollen nun aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der deutschen Hochschulen überführt werden. Ziel ist deren weitere Internationalisierung. Mit Blick auf die im Februar beschlossene Hochschulreform, bei der unter anderem die so genannte Juniorprofessur eingeführt wurde, stellt die Novelle klar, dass wissenschaftliche Mitarbeiter bis Februar 2005 nach den bisher geltenden Bedingungen weiterbeschäftigt werden können. Dies ist insbesondere für solche Mitarbeiter bedeutsam, die bereits mit Dissertationen oder Habilitationen begonnen haben.

Die Länder werden mit der Novelle verpflichtet, im Interesse einer "funktionierenden studentischen Selbstverwaltung" künftig an allen Hochschulen "verfasste Studierendenschaften" wie einen Allgemeinen Studentenausschuss (ASTA) zu bilden. Bisher ist dies den Ländern freigestellt. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es keine entsprechenden Regelungen.