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Bund verpflichtet Land zu Sicherheitsauflage für Atomkraftwerk

"Benachrichtigen"

Das Bundesumweltministerium hat Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg-2 (KKP II) eine Auflage zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, "wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden". Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde "benachrichtigt" werden. Bei der Weisung handelt es sich nach Angabe des Bundesumweltministerium lediglich um eine Klarstellung der bestehenden Rechtslage und um "selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur".

Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von "Zweifeln" an der Störfallbeherrschung beim Atomkraftwerks Philippsburg-2 ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des Atomkraftwerks Philippsburg-2 eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:

  1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
  2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stillegen oder die Frist verlängern.

Baden-Württemberg hat sich am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.

Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist nach Auffassung des Bundesumweltministeriums jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setze einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entstehe ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch mache. Die Bundesaufsicht werde jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolge.

Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten "mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden Haftungsrisiken einschüchtern". Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg-2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung habe der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.

Eine Kommission der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) hatte kürzlich dem Betreiber des Atomkraftwerks Philippsburg eine gute Sicherheitskultur bescheinigt, zugleich aber zahlreiche "Verbesserungsvorschläge" zur Sicherheitskultur unterbreitet. Atomkraftgegner kritisierten "den Persilschein" der IAEA, die satzungsgemäß zur Förderung der Atomoindustrie verpflichtet sei und insofern überhaupt keine neutrale Instanz sei.

Der Technikvorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartkopf, und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Energie Baden-Württemberg Kernkraft GmbH, Dr. Hans-Josef Zimmer, wiesen vor einigen Tagen die Kritik am Sicherheitsmanagement der EnBW in Bezug auf die rechnerische Nachweisführung "im Zusammenhang mit einem höchst unwahrscheinlichen theoretischen Kühlmittelverluststörfall" im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg als ungerechtfertigt und nicht sachdienlich zurück. Der sichere Betrieb der Anlage sei zu jeder Zeit uneingeschränkt gewährleistet gewesen und habe "stets im Vordergrund aller Aktivitäten der EnBW" gestanden. "Dies ist Ergebnis des fortwährenden sicherheitsgerichteten Handelns der EnBW", schrieb die EnBW in einer Pressemitteilung.

Das Land Baden-Württemberg möchte die nun vom Bund angeordnete Auflage der EnBW vorlegen und um Stellungnahme seitens des Atomkraftwerksbetreibers bitten. Das Unternehmen solle sich bis zum 11. März dazu äußern. Das Bundesumweltministerium könne unter Berücksichtigung der Stellungnahme am 17. März die entsprechenden Auflagen per Weisung erlassen.