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Arzt aus Beratungsgremium wegen Hilfe für Folteropfer abberufen

Ärztlich-ethische Zwangslage

Der Berliner Arzt Lothar Grunau wurde als Mitglied des "Berliner Vollzugsbeirates" abberufen, nachdem er einem Folteropfer und Regimegegner geholfen hatte. Der Tamile Paramesvaran Sivabalasundaram saß im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten in Mohabit und rechnete am 28. Juni 2004 offenbar damit, zwei Tage später abgeschoben zu werden, schreibt der "Berliner "Tagesspiegel". Der regimekritische Schauspieler, der in seinem Heimatland in einem regierungskritischen Theaterstück die Hauptrolle gespielt hatte, wollte lieber sterben, als nach Sri Lanka abgeschoben zu werden, wo er erneut mit Folterungen rechnete.

Der Mediziner Lothar Grunau hatte ihn daher untersucht und über den Berliner Innensenator eine Verlegung des physisch und psychisch kranken Mannes in ein Krankenhaus erwirkt, das sich um humanitäre Notfälle bemüht, ohne nach den Kosten zu fragen. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz warf dem Arzt jetzt offenbar in einem vierseitigen Schreiben vor, dass er sich an den Innensenator gewandt und den Gefangenen untersucht hatte.

Dem Tamilen geht es inzwischen offenbar besser. Er befindet sich heute im Kirchenasyl im Berliner Bezirk Zehlendorf. Sein Asylantrag in Deutschland war aus formalen Gründen abgelehnt worden, obwohl er an den Handgelenken und an anderen "folterungstypischen Körperteilen" offenbar Narben hat. Dem Mediziner hatte er von schrecklichen Misshandlungen im Gefängnis seiner Heimat berichtet. Man hatte ihn nach dem abgelehnten Asylantrag in Abschiebehaft genommen.

Die Berliner Justizverwaltung begründete die Abberufung von Grunau aus dem Beratungsgremium für die Gefängnisse wiederum mit formalen Gründen. "In jedem Fall haben Sie die Grenzen Ihrer Befugnisse deutlich überschritten", stand laut "Tagesspiegel" in der Abberufungsbegründung. Der Vollzugsbeirat sei nicht befugt, Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Da der Arzt bereits zweimal solche Einzelfallprüfungen vorgenommen habe, "sehen Sie sich offensichtlich in einer Zwangslage zwischen Ihrer ärztlich-ethischen Verantwortung einerseits und den Anforderungen an Ihre Tätigkeit im Berliner Vollzugsbeirat andererseits".

Viele hatten sich bei der Senatsverwaltung für Justiz für Grunau eingesetzt: die Ärztekammer, der Anstaltsbeirat Moabit, Kirchenvertreter, Abgeordnete. Alle betonten, dass Lothar Grunau unter den besonderen Bedingungen gar nicht anders handeln konnte, dass die Verletzung formaler Bestimmungen unter diesen Bedingungen hinter der Rettung eines Menschenlebens zurückzustehen hatte. Der langjährige Vorstandsvorsitzende des Vollzugsbeirats, Rechtsanwalt Olaf Heischel, sagte: "Da traf spontanes menschliches Engagement auf bürokratisches Normenverständnis und möglicherweise persönlichere Beweggründe."

Doch in der Senatsverwaltung für Justiz blieb man hart – auch als der restliche Vorstand des Vollzugsbeirats aus Protest zurücktrat. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung sagte dem Tagesspiegel, Grunau sei in einem ähnlichen Fall schon einmal "abgemahnt" worden.

Damals, sagte Grunau, habe ein Abteilungsleiter der Justizverwaltung gesagt: "Bei dieser Tätigkeit müssen Sie die ärztliche Seite völlig ausschalten." Er habe ihm allerdings ehrlich geantwortet: "Das kann ich nicht."