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Presserat fordert besseren Schutz für Journalisten vor staatlicher Überwachung

"Zeugnisverweigerungsrecht elementar"

Der Deutsche Presserat hat einen gefordert, Journalisten besser vor staatlichen Durchsuchungs- und Lauschaktionen zu schützen. Das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten sei ebenso wie die daraus folgenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote eine wesentliche Voraussetzung für eine freie Berichterstattung, so das Selbstkontrollgremium der Printmedien. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Behörden mit ihren Durchsuchungs- und Überwachungs-Maßnahmen gegen Journalisten vor allem an die Namen von Informanten und an Quellenmaterial kommen wollten, kritisierte der Presserat. Der Presserat forderte, die einschlägigen Gesetze zu ändern. Insbesondere müssten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen unzulässig sein, wenn es lediglich um die Weitergabe von Informationen an Journalisten gehe.

"Nach der Durchsuchung von Redaktionsräumen des Magazins Cicero, der Lauschaktion gegenüber einem Redakteur der Dresdner Morgenpost und den Enthüllungen über das Ausspähen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst wird es immer wichtiger, Journalisten besser vor Durchsuchungs- und Lauschaktionen zu schützen", sagte Ilka Desgranges, Sprecherin des Presserats.

Das Zeugnisverweigerungsrecht und das daran anknüpfende Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot sei eine wesentliche Voraussetzung für eine freie und unabhängige Berichterstattung. Staatliche Maßnahmen etwa bei der Strafverfolgung kollidierten häufig mit diesen "Grundfesten" der Pressefreiheit. In letzter Zeit sei dabei der Eindruck entstanden, Behörden würden tätig, um an die Namen von Informanten oder Quellenmaterial zu gelangen.

"Uns erscheint der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oft von Seiten der verantwortlichen Behörden nicht ausreichend beachtet", sagte Desgranges. Dabei seien Maßnahmen verboten, die in Wahrheit darauf abzielten, undichte Stellen zu ermitteln. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres nochmals ausdrücklich betont, unterstrich Desgranges.

Der Presserat forderte, das Beschlagnahmeverbot in der Strafprozessordnung "zu präzisieren". Zudem sollten Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegenüber Journalisten/Redaktionen insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich der Teilnahmeverdacht auf eine Straftat richte, die lediglich in der Weitergabe von Informationen an Journalisten bestehen solle. Schließlich müsse die Verwertung so genannter Zufallsfunde - auch bei Lauschaktionen - ausgeschlossen werden.